Dänemark stoppt Corona-Impfungen mit AstraZeneca

11. März
Person, Human, Appliance

LISELOTTE SABROE / AFP / picturedesk.com

Nicht nur in Österreich herrscht Sorge um die Sicherheit des AstraZeneca-Impfstoffes.

In Dänemark wird vorübergehend niemand mehr mit dem Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca geimpft. Grund für den zunächst 14-tägigen Stopp seien Berichte über schwere Fälle von Blutgerinnseln bei Personen, die mit dem Mittel gegen Covid-19 geimpft worden seien, teilte die dänische Gesundheitsverwaltung am Donnerstag mit. Die europäischen Arzneimittelbehörden hätten vor dem Hintergrund eine Untersuchung des Impfstoffes eingeleitet.

Todesfall nach Impfung

Einer der Berichte beziehe sich auf einen Todesfall in Dänemark, hieß es. Man könne jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststellen, ob ein Zusammenhang zwischen dem Vakzin und den Blutgerinnseln bestehe.

Regierungschefin Mette Frederiksen bestätigte vor Reportern vor einem Krankenhaus im dänischen Herlev, dass die Verabreichung des AstraZeneca-Impfstoffs ausgesetzt werde. Gesundheitsminister Magnus Heunicke sprach ebenso wie die Gesundheitsverwaltung von einer Vorsichtsmaßnahme. Die Vorfälle sollten gründlich untersucht werden, schrieb er auf Twitter.

Todesfall nach AstraZeneca-Impfung auch in Österreich

In Österreich waren in den vergangenen Tagen ein Todesfall und zwei Krankheitsfälle mit einem zeitlichen Zusammenhang mit der ersten Teilimpfung mit AstraZeneca bekannt geworden. Am Mittwochabend hatte die EU-Arzneimittelbehörde EMA bekanntgegeben, dass sie bisher keine Hinweise dafür habe, dass der Todes- sowie ein Krankheitsfall auf Impfungen mit dem Vakzin zurückzuführen wären.

Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine 35-jährige Kollegin entwickelte eine Lungenembolie, befand sich zuletzt jedoch auf dem Weg der Besserung. Bei diesen beiden Fällen in Niederösterreich hatten die betroffenen Frauen zuvor Impfungen aus derselben Charge erhalten. Auch wenn zunächst kein kausaler Zusammenhang ausgemacht worden war, wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die betreffende Charge aus dem Verkehr gezogen und eine Untersuchung des Todesfalls veranlasst. (APA/Red.)

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