Ausbau des Stufenplans: Weitere Verschärfungen für Ungeimpfte

23. Okt.

FOTO: APA/MICHAEL GRUBER

Die Regierung hat am Freitagabend neue Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die vor allem auf Ungeimpfte abzielen - und zwar im Fall eines starken Anstiegs der Intensivstations-Auslastung. 

Sobald 500 Intensiv-Betten mit Corona-Patienten belegt sind, kommt in vielen Bereichen eine 2G-Regel. Ab 600 belegten Betten gibt es "Ausgangbeschränkungen" für Ungeimpfte, gab die Regierung nach einer Sitzung mit den Landeshauptleuten bekannt. Corona-Tests bleiben vorerst gratis.

Mögliche Einschränkungen für Ungeimpfte

Mit den neuen Maßnahmen adaptiert die Regierung den seit Mitte September bestehenden "Stufenplan" um zwei weitere Stufen - und zielt v.a. auf die Ungeimpften ab (ausgenommen die nicht impfbare Bevölkerung, etwa Kinder unter 12 Jahren). Phase 4 des Planes sieht eine 2G-Regel in all jenen Bereichen vor, in denen zuvor in Stufe 3 die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) gilt: Sollte die Marke von 500 belegten ICU-Betten (25 Prozent der Intensivkapazitäten) überschritten werden, wird Ungeimpften damit wohl der Eintritt in Gastronomie und Hotellerie versagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests - egal ob Antigen oder PCR. Auch Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen dürften davon betroffen sein. Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet.

Sollte die ICU-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase 5. Diese bringt laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) "Ausgangsbeschränkungen" für Ungeimpfte - also den bereits aus früheren Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für die "ausschließlich Getesteten" das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs dann nur noch in wenigen Ausnahmegründen gestattet, etwa zur Grundversorgung oder für die Arbeit, so Mückstein.

"zu viele Zögerer und Zauderer"

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) sagte, man sehe die "Pandemie noch nicht in unserem Rückspiegel. Wir sind drauf und dran in eine Pandemie der Ungeimpften zu stolpern", dies gelte es zu verhindern. Einen Lockdown für Geimpfte bzw. Genesene schloss der Kanzler aus: "Es wird keinen Lockdown für geschützte bzw. geimpfte Menschen geben." Und: "Die Beschlüsse, die wir heute gefasst haben, haben keine Auswirkung auf die Geimpften." Es müsse allen ungeimpften Menschen klar sein, "dass große Verantwortung auf ihren Schultern lastet", verwies Schallenberg auf die Belegung der Intensivstationen mit Auswirkungen auch auf andere Patienten abseits Corona. "Ich werde es als Bundeskanzler nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird, weil wir noch zu viele Zögerer und Zauderer haben."

Mückstein betonte, man werde alles daran setzen, nicht in die Nähe der kritischen Marke von 33 Prozent zu kommen. "Die neuen Schritte betreffen vor allem Menschen ohne Impfschutz", sagte er. Seine Aufgabe als Gesundheitsminister sei es, die Menschen zu schützen und dafür zu sorgen, "dass das Gesundheitssystem funktioniert". Gleichzeitig müsse er aber auch "klar und deutlich" sagen, was auf die Bevölkerung zukommt - und: "Wir werden Geschützte und Getestete unterscheiden." Wie auch Schallenberg appellierte er an alle, sich impfen zu lassen. "Es gibt eine Alternative zu den eben beschriebenen Stufen und Einschränkungen: die Impfung." (APA / Red.)

Der Stufenplan im Überblick:

Phase:Maßnahmen:
Phase 1
200 Corona-Intensivpatienten
FFP2-Maskenpflicht in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel (beispielsweise Kleider- oder Elektrohandel) dürfen Geimpfte und Genesene ohne Maske in die Geschäfte, Ungeimpfte müssen hingegen eine FFP2-Maske anlegen. Schärfere Bestimmungen gelten bereits in Wien und in Salzburg, dort ist im gesamten Handel die FFP2-Maske Pflicht.

3G-Regel in Gastronomie oder Events sowie bei Veranstaltungen ab 25 Personen.

Gültigkeit Antigen-Tests: 24 Stunden.
Gültigkeit PCR-Tests: 72 Stunden.
Phase 2
300 Corona-Intensivpatienten
Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. In der Bundeshauptstadt Wien sind genau diese Verschärfungen bereits abseits des "Stufenplans" in Kraft gesetzt worden.
Phase 3
400 Corona-Intensivpatienten
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, folgt Stufe drei. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Seit Freitag neu ist, dass diese Maßnahme sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft tritt. Die bisher vorgesehene Sieben-Tages-Wartefrist fällt weg.
Phase 4
500 Corona-Intensivpatienten
Die neue Phase vier des Planes wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten ICU-Betten schlagend. Vorgesehen ist dann eine 2G-Regel in allen 3G-Bereichen: Ungeimpften wird damit der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests - egal ob Antigen oder PCR. Genaue Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet.
Phase 5
600 Corona-Intensivpatienten
Sollte die Intensivstations-Auslastung sogar 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase fünf, in der die als "kritisch" geltende 33-prozentige Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-Patienten nahezu erreicht wäre. Diese Stufe bringt Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Damit wäre für all jene, die weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungs-Status vorweisen können, das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit.
Direkt zu:
Empfohlene Videos