Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April aus, „Abstandsregel“ bleibt

28. Apr.
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ABD0063_20200416 – WIEN – ÖSTERREICH: (v.l.) Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstag, 16. April 2020, anl. der PK „Containment“ im Bundeskanzleramt in Wien. – FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER – CoronaBKA2020 – 20200416_PD1710

Die weiterhin positive Entwicklung der Infektionszahlen in Österreich hat nun dazu geführt, dass die Ausgangsbeschränkungen ab 1. Mai der Vergangenheit angehören. Auch für Beherbergungsbetriebe gibt es positive Nachrichten.

Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der "Ausgangsbeschränkungen" ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Reproduktionszahl weiter gesunken

Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). "Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat", so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: "Es ist leider noch nicht vorbei." Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: "Wir können jederzeit Stopp sagen."

Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte, werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten. Die Zehn-Personen-Grenze gilt übrigens nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant.

Öffnung der Hotels angekündigt

Restaurants dürfen wie bereits angekündigt ab 15. Mai wieder aufsperren, Hotels sollen laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 29. Mai wieder öffnen. Für die Gastronomie gilt künftig, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene plus die zugehörigen Kinder Platz nehmen dürfen. Die "Abstandsregel" gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal muss aber Masken tragen. Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben wie zuletzt angekündigt bei 6:00 bis 23:00 Uhr. Diese Beschränkungen gelten auch für Nachtlokale.

Es gebe eine "große Sehnsucht" bei Bevölkerung und Unternehmen, "dass wir wieder zurückkommen zu einem durchwegs auch normalen Leben", sagte Köstinger. Die nun angekündigten Lockerungsschritte werde man im Abstand von zwei Wochen evaluieren. Der Fahrplan gebe den Unternehmen aber Planungssicherheit: "Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten."

Weitere Lockerung im Handel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kündigte an, dass in Geschäften die Regelung von 20 Quadratmetern pro Kunde auf 10 Quadratmeter gesenkt wird. Bisher galt für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes in den Geschäften mit maximal 400 Quadratmetern Geschäftsfläche die Regel, pro Kunde 20m2 zu berechnen. (APA/RED)

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