Bundesregierung verhängt Testpflicht bei Ausreise aus Tirol

9. Feb.
Tirol: Testpflicht bei Ausreise

HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Die Bundesregierung verhängt nun doch eine Testpflicht bei der Ausreise aus Tirol. Die Maßnahme tritt am 12. Februar in Kraft und soll zehn Tage gelten.

Angesichts der starken Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Mutation wird Tirol ab Freitag für zehn Tage zur Testpflicht-Zone. Wer das Bundesland verlassen will, muss dann einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Ausgenommen davon wird Osttirol. Auch Kinder brauchen keinen negativen Test.

Kurz begründet die Maßnahme damit, dass vor allem der Impfstoff von AstraZeneca bei der südafrikanischen Variante eine deutlich geringere Wirksamkeit zeige. Es müsse alles getan werden, um die Ausbreitung dieser vor allem im Bezirk Schwaz auftretenden Variante in Tirol und auf andere Teile Österreichs zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Die Maßnahme sei mit der Tiroler Landesregierung abgesprochen, so Kurz. Festzuhalten sei: "Es ist niemand schuld daran, dass es Mutationen gibt." (APA/Red.)

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