Corona-Gipfel: Lockdown endet regional unterschiedlich, Sperrstunde um 23:00 Uhr

8. Dez.
ÖSTERREICH: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) während einer PK der Bundesregierung zur aktuellen Lage in der Coronakrise am Montag, 30. März 2020 in Wien.

FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

Einzelne Länder sperren ab Sonntag komplett auf - Nehammer: "Mindeststandards" des Bundes - Mückstein: Sperrstunde 23:00 Uhr - Kultur-Events mit bis zu 2.000 Besuchern.

Der Corona-Gipfel im Kanzleramt vom Mittwoch bringt ein regional unterschiedliches Vorgehen bei den Öffnungsschritten nach dem Lockdown-Ende am Samstag. Während das Burgenland, Tirol und Vorarlberg ab Sonntag laut APA-Informationen komplett öffnen, sperren in Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember auf. Bis zu diesem Tag bleibt Oberösterreich wohl noch im Lockdown.

In Wien bleibt die Gastro wie angekündigt bis 20. Dezember zu. Festgelegt wurden seitens des Bundes "Mindeststandards", wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei der Pressekonferenz nach den Gesprächen erklärte. Die Länder können je nach Bedarf strenger vorgehen. Einzelne - wie Wien - hatten ja bereits im Vorfeld angekündigt, zumindest Teilbereiche erst später zu öffnen. Neben den genannten Bundesländern noch nicht entschieden ist das Vorgehen Kärntens.

Öffnungen ja, aber mit Schutzmaßnahmen

Die "Mindeststandards" erblauben es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) für Geimpfte und Genesene zu öffnen - allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2G-Nachweis. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23:00 Uhr, die Nachtgastronomie bleibt zu, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach den Gesprächen. Es gelte sicherzustellen, dass für jeden ein Intensivbett zur Verfügung steht, betonte der Minister einmal mehr. Die Zahlen in den Spitälern seien nach wie vor hoch, warnte der Ressortchef.

Der Handel (abseits der ohnehin auch bisher offenen Grundversorger) wie die körpernahen Dienstleister (etwa Friseure) dürfen grundsätzlich ab Montag aufsperren. Kultureinrichtungen können laut den Bundesvorgaben wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesene Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

"Lockdown für Ungeimpfte wird fortgesetzt"

Ungeimpfte bleiben weiter im Lockdown. "Der Lockdown für Ungeimpfte wird fortgesetzt", betonte nach der Sitzung auch Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erinnerte daran, dass die Pandemie nicht vorbei ist.

Sportbereiche dürfen (sowohl In- als auch Outdoor) laut APA-Informationen mit 2G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u.a. auch Fitness-Studios. (APA/red.)

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