Coronavirus: Der „Stufenplan“ zur Öffnung im Mai und Juni

15. Mai
Bench, Furniture, Person

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ABD0021_20200423 – ALTAUSSEE – ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ ZU APA0238 WI VOM 22.04.2020 – Illustration zum Thema „Tourismus / Hotellerie / Sommersaison“ – vorbereitete Sonnenliegen am Ufer des Altausseer Sees am Mittwoch, 22. April 2020. Mit 1. Mai werden die Ausgangsbeschränkungen gelockert, Gastronomie und Hotellerie werden stufenweise folgen. – FOTO: APA/BARBARA GINDL _ – 20200422_PD8257

Diese Version stammt vom 15.5.2020 – 14:30 Uhr. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten bei offiziellen Stellen sowie der allgemeinen Info-Hotline: 0800 555 621 (rund um die Uhr).

Der Stufenplan für die Öffnung nach dem Shutdown wegen dem Coronarivus im Überblick:

1. MAI

Die am 16. März eingeführten Ausgangsbeschränkungen laufen zwar aus, eine zentrale Einschränkung bleibt aber bestehen: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand aber nur, wenn er auch eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.

Öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z.B. Yogakurse in Parks), bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen. Davon ausgenommen sind laut Rudolf Anschober "Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz" (Demonstrationen).

2. MAI

Kleinere Händler durften schon mit 14. April wieder öffnen, ab Mai können auch Geschäfte über 400 Quadratmetern sowie Friseure und Kosmetiksalons wieder aufsperren.

4. MAI

Die rund 100.000 Maturanten sowie Schülerinnen und Schüler Abschlussklassen kehren als erste wieder an die Schulen zurück. Alle anderen bleiben noch zwei Wochen im improvisierten "Heimunterricht". Auch Besuche in Alters- und Pflegeheimen sollen unter Auflagen wieder möglich sein.

15. MAI

Die bis dahin auf Zustellung und Abholung beschränkte Gastronomie darf ab 15. Mai wieder Gäste empfangen. Das gilt für alle Betriebsarten des Gastgewerbes - allerdings unter folgenden Auflagen:

  • Das Betreten ist nur von 6.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. Wobei dies auch die Sperrstunde ist, also Sitzenbleiben und Austrinken geht nach 23.00 Uhr nicht mehr.
  • Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen, Stichwort Schankverkauf. Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.
  • Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden.
  • An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen (beispielsweise Erwachsene, die bei ihren Eltern leben).
  • In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.
  • Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken. Eine spezielle Form (zum Beispiel Maske) ist nicht vorgeschrieben.
  • Beim Betreten und Verlassen des Lokals muss zu anderen Personen ein Abstand von einem Meter gehalten werden, in geschlossenen Räumen ist Mundschutz zu tragen.
  • Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden.
  • Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive dürfen wieder öffnen. Pro Gast müssen zehn Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung stehen. Besucher sind verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auch den üblichen einen Meter Abstand zu halten.

Auch Tierparks dürfen ihren Freiluftbereich ab Mitte Mai wieder öffnen. Gottesdienste können mit bestimmten Auflagen wieder abgehalten werden, etwa darf pro zehn Quadratmeter Fläche nur ein Gläubiger kommen. Für Kindergärten gilt bis 15. Mai, dass zwar die "Kinderdichte" reduziert, trotzdem aber für alle Eltern ein Betreuungsangebot gesichert werden soll.

18. MAI

Der Unterricht an Volksschulen, NMS und AHS-Unterstufen startet wieder. Allerdings werden die Klassen im "Schichtbetrieb" unterrichtet: die eine Hälfte jeweils von Montag bis Mittwoch, die andere von Donnerstag bis Freitag (und in der Woche darauf dann umgekehrt). Turnen und Musik entfallen.

  • SITZENBLEIBEN: An den Volksschulen wird heuer auf das Sitzenbleiben verzichtet. An allen anderen Schulen darf man mit einem Fünfer automatisch und mit mehreren Fünfern auf Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.
  • SCHULARBEITEN: Es finden keine Schularbeiten mehr statt.
  • BENOTUNG: Die Benotung erfolgt aufgrund des Notenstands vor der Schulschließung sowie den Leistungen im Distance Learning und in den letzten Wochen im Präsenzunterricht. Schüler, die zwischen zwei Noten stehen oder die eine bessere Note wollen, können eine mündliche Prüfung machen.
  • STUNDENPLAN: Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die eine hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Der Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht, Turnen und wahrscheinlich auch Musik sowie der Nachmittagsunterricht entfallen aber. Betreuung wird am Nachmittag weiter angeboten, ebenso an jenen "Schichttagen", an denen die Schüler keinen Unterricht haben.
  • HYGIENE: In der Schule herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht. Die Eltern müssen ihren Kindern Masken mitgeben, bei Bedarf werden sich auch von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach dem Betreten der Schule müssen die Hände mit Flüssigseife gewaschen oder desinfiziert werden. Eltern und andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.
  • FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT: Schüler, die sich aufgrund der Corona-Pandemie psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, gelten nach Meldung an die Schulleitung als entschuldigt. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Krankheitsfall des Schülers.
  • SCHULJAHR: Dieses bleibt unverändert und endet in Ostösterreich am 3. Juli, in West- und Südösterreich am 10. Juli.

Universitäten bleiben in Fernlehre, für Prüfungen sollen Sicherheitsabstände gelten.

29. MAI

Hotels dürfen derzeit nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen, etwa wenn sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Ab 29. Mai ist unter Auflagen wieder ein regulärer Betrieb erlaubt. Auch für die Freibäder und Freizeitanlagen ist eine Öffnung Ende Mai geplant. An entsprechenden Auflagen wird noch gearbeitet. Weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ebenfalls am 29. Mai wieder öffnen.

Indoor- wie Outdoor-Veranstaltungen im Kulturbereich mit bis zu 100 Besuchern sind wieder möglich. Dafür gelten Sicherheitsauflagen, etwa ein Mindestabstand von einem Meter zum Sitznachbarn.

3. JUNI

Nach den Pfingstferien kehren auch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufen an den AHS sowie der Berufsbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Unterricht zurück. Außerhalb der Klassenzimmer gilt an allen Schulen Maskenpflicht, Nachmittagsunterricht gibt es keinen.

15. JUNI

Die Grenzen zu Deutschland werden vollständig geöffnet. Die Regierung strebt auch Grenzöffnungen zu anderen Nachbarländern an.

1. JULI

Kultur-Veranstaltungen für bis zu 250 Besucher werden möglich. Auch die Kinos werden öffnen.

1. AUGUST

Erlaubt sind Veranstaltung mit bis zu 500 Besuchern, bei Vorliegen eines speziellen Sicherheitskonzepts sind auch Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern erlaubt.

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