FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Museen und Bibliotheken

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Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen fertig geworden. Die FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte gilt auch in „sämtlichen Kultureinrichtungen“, in denen nicht die 3G-Regel gilt – also in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.
Schon bekannt war die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte im Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen. Dazu gehören etwa Kleidungsgeschäfte.
Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein (einfacher) Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte. (APA/Red.)