FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Museen und Bibliotheken

14. Sept.
Flooring, Person, Human

Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums liegt nun vor und enthält eine Überraschung gegenüber den bereits bekannten Plänen.

Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen fertig geworden. Die FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte gilt auch in „sämtlichen Kultureinrichtungen“, in denen nicht die 3G-Regel gilt – also in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

Schon bekannt war die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte im Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen. Dazu gehören etwa Kleidungsgeschäfte.

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein (einfacher) Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte. (APA/Red.)

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