Gottesdienste mit Mund-Nasen-Schutz und Abständen

23. Apr.
Altar, Church, Building

Download von www.picturedesk.com am 23.04.2020 (12:19).
ABD0037_20200412 – WIEN – ÖSTERREICH: Oster-Gottesdienst aus dem Wiener Stephansdom mit Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, 12. April 2020. Aufgrund der Corona-Maßnahmen findet der Gottesdienst ohne Besucher statt. – FOTO: APA/HANS PUNZ – 20200412_PD2096

Ab 15. Mai werden wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden. Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn gaben bekannt, welche Einschränkungen beschlossen wurden.

Die Regierung und alle 16 in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften haben sich auf mehrere Einschränkungen zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen bei Gottesdiensten akkordiert. Gesetzliche Vorschriften und staatliche Kontrollen wird es dazu nicht geben.

Einschränkungen bei Gottesdiensten

Folgendes ist beim Besuch von Gottesdiensten zu beachten:

  • Pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche darf sich ein Teilnehmer aufhalten.
  • Der Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, beträgt zwei Meter.
  • Ordnerdienste sollen den Einlass der Gläubigen kontrollieren.

Für die Umsetzung seien die Religionsgemeinschaften zuständig, denen man diesbezüglich vertraue, so Raab. Eine der 16 beteiligten Glaubensgemeinschaften ist die Islamische. Muslime begehen von 23. April bis 23. Mai den Fastenmonat Ramadan.

Vor allem für kleine Gotteshäuser schwierig

Wie die jeweiligen Gottesdienste ab 15. Mai genau ablaufen sollen, werden sich die Religionsgemeinschaften in den kommenden Tagen anschauen, sagt der katholische Kardinal Christoph Schönborn stellvertretend für alle anerkannten Glaubensgemeinschaften. Dabei werde es sehr viel Umsicht und Kreativität brauchen, sagt er für seine Kirche. "Es wird noch dauern, bis das religiöse Leben in unserem Land wieder eine gewohnte Form annehmen kann."

Die liturgische Ordnung katholischer Gottesdienste bleibe voll bestehen, so Schönborn. Schon jetzt würden viele Menschen, die Gottesdienste nicht besuchen können, die Messe etwa über Fernsehen, Radio oder Livestream verfolgen. Auch diese könnten physisch keine Kommunion empfangen. Auch die Weihwasserbecken blieben weiter leer. Schutzmasken für Priester werde es aufgrund des herrschenden Abstandes keine geben.

Schwierig vor allem für kleine Gotteshäuser werde es durch die Besucherbeschränkung, die einen Teilnehmer pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche vorsieht. Für den Stephansdom würde dies etwa 120 Besucher bedeuten, manche kleine Kirchen am Land müssten allerdings mit einer einstelligen Besucherzahl auskommen. Die Platzvergabe sei dabei eine "heikle und schwierige Frage". Menschen in schlechtem gesundheitlichen Zustand werde man etwa von einem besuch abraten.

Hochzeiten und Begräbnisse wie bisher geregelt

Für Hochzeiten im Freien und Begräbnisse sollen weiterhin die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen gelten, so Raab. In beiden Fällen darf nur der "engste Familienkreis" zugegen sein. Allerdings werde man sich auch die in einer "Gesamtschau" aller Maßnahmen ansehen. Die Kommunion in christlichen Kirchen dürfte vorerst nicht in der gewohnten Form stattfinden. (APA/RED)

Empfohlene Videos