Urteil im Grasser-Prozess: Lange Haftstrafen für Hauptangeklagte

4. Dez.
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ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Nach drei Jahren Prozess liegt das Urteil im Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte vor.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben, der Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren. Auch andere Angeklagte fassten Schuldsprüche und Haftstrafen aus. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, Grassers Anwalt hat bereits Berufung angemeldet.

Schöffensenat hält Erklärung von Grasser für unglaubwürdig

Grasser wurde vom Schöffensenat wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Bei Meischberger kommt zu diesem Vorwürfen noch Bestechung dazu. Hochegger fasste trotz Teilgeständnisses ebenfalls eine lange Haftstrafe aus, ihm wird neben Untreue Unterschlagung und falsche Beweisaussage attestiert.

Die zahlreichen Erklärungen der Angeklagten zu Geldflüssen haben den Schöffensenat nicht überzeugt, wie Richterin Hohenecker in ihrer Begründung detailliert ausführte. Der Schöffensenat sieht es als erwiesen an, dass nur Grasser als Informant Meischbergers für das Angebot der unterlegenen CA Immo in Frage kommt. Die Erklärungen Grassers, Geld von seiner Schwiegermutter erhalten zu haben, weil diese seine Anlagetalente prüfen wollte, hält der Senat für unglaubwürdig.

Mehrere Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt

Abgesehen von Grasser, Meischberger und Hochegger wurden Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Causa Telekom-Valora-Parteienfinanzierung) zu einem Jahr, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu zwei Jahren, Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer zu 3 Jahren und der Anwalt Gerald Toifl zu 2 Jahren sowie der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten Haft verurteilt.

Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen. (APA/Red.)

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