Grüner Pass kommt in drei Etappen

26. Apr.
Text, Mobile Phone, Electronics

Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com

Beim ersten Schritt - möglicherweise schon ab der Lockerung mit 19. Mai - wird der Grüne Pass allerdings nicht mehr als ein normaler Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung sein.

Rund zwei bis drei Wochen nach den Öffnungen am 19. Mai soll der Grüne Pass dann national via gemeinsamem QR-Code umgesetzt werden, danach heißt es auf die europäische Lösung warten.

Uneinigkeit über Startdatum für Grünen Pass

In den vergangenen Tagen war ja auch regierungsintern eine Diskussion über den Start des "Grünen Pass" entstanden. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) hatte zuletzt Ende Mai als Auftakt angegeben, was Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein eher verstimmt zurückwies.

De facto dürfte es da aber auch ein wenig Verwirrung um Begrifflichkeiten geben. Denn Kanzler Sebastian Kurz spricht zwar derzeit viel vom "Grünen Pass", der die Öffnungsschritte begleitet, meint fürs erste aber nur das Prinzip, dass man sich via Impfung, Genesung oder Testung Zutritt zu Veranstaltungen, Gastronomie und Hotellerie verschaffen kann.

So ist ab 19. Mai nichts anderes nötig als ein normales Testergebnis, der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion oder ein Eintrag im Impfpass. Selbst das gilt allerdings nur, wenn die SPÖ einer entsprechenden gesetzlichen Änderung zustimmt und damit die einschlägige Bundesratsblockade, die noch bis zum 25. Mai läuft, aushebelt. Wird dies nicht (im Rahmen einer Sondersitzung) vollzogen, müssten auch Geimpfte noch sechs Tage lang testen gehen, ehe der Impfnachweis zur "Zutrittskarte" wird.

Warten auf europäische Variante

Geplant ist laut Kanzleramt, dass die unterschiedlichen Nachweise so rasch wie möglich in einem QR-Code gebündelt werden. Das wird dann aber wohl noch bis Anfang Juni dauern. Dabei wird es sich quasi um den österreichischen "Grünen Pass" handeln.

Diesem wird noch eine europäische Variante folgen, die den Sommer-Tourismus regeln wird. Zu klären gibt es hier noch etliche Details, etwa ab welchem Tag nach der Impfung man zusätzliche Freiheiten erhält. In Österreich sind es drei Wochen nach dem ersten Stich, in anderen Ländern sind auch deutlich kürzere Fristen in Überlegung. Zudem gilt es etwa zu klären, welche Impfstoffe als verlässlich bewertet werden, also ob auch eine Impfung mit einem Vakzin gilt, das noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen wurde. (APA/Red.)

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