Lockerungen für Häftlinge im Mai

27. Apr.
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Justizanstalt Garsten in Oberoesterreich – 20090417_PD7010

In Österreichs Gefängnissen sollen Besuche ab Mitte Mai wieder möglich sein, kündigt Justizministerin Alma Zadi´c an.

Zu weitreichenden Einschnitten hat die Corona-Krise in den Justizanstalten geführt. Besuche wurden untersagt, Aus- und Freigänge gestrichen, das Alltagsleben der Häftlinge stark eingeschränkt. Justizministerin Alma Zadi´c (Grüne) kündigt nun Erleichterungen im Bereich des Strafvollzugs an.

Therapie und Betreuung für Häftlinge sollen wieder besser möglich werden

Demnach wird es bei der Besuchsmöglichkeit von Angehörigen von Häftlingen eine "stufenweise Lockerung" geben. Das kündigt Zadi´c am Montag in einer Pressekonferenz an. Eine entsprechende Verordnung befinde sich bereits in Ausarbeitung, Besuche werden "voraussichtlich mit 11. Mai" wieder möglich sein", verspricht Zadic.

Sie räumt ein, die Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten hätten sich speziell im Maßnahmenvollzug in den vergangenen Wochen schwierig gestaltet. Friedrich Alexander Koenig, Leiter der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen, betont allerdings in diesem Zusammenhang, man sei bemüht gewesen, die entsprechende Versorgung der Insassen "bestmöglich aufrecht zu erhalten".

Therapeutische Sitzungen mit Häftlingen hätten teilweise telefonisch stattgefunden. Mancherorts sei eine Betreuung "im Gruppensystem" erfolgt. Ein Betrieb wie vor Ausbruch der Corona-Pandemie sei natürlich nicht eins zu eins möglich gewesen, "aber wir werden die Therapien im Zuge der Lockerungen weiter intensivieren", garantierte Koenig.

Keine Corona-Übertragung in Gefängnissen laut Generaldirektor

Die Justizwache habe in der Corona-Krise grundsätzlich hervorragende Arbeit geleistet, dankt Zadic den Mitarbeitern. Es sei gelungen, "das Virus aus den Justizanstalten fernzuhalten". Laut Koenig wurden bisher bundesweit zwei bereits Infizierte in den Strafvollzug eingeliefert. Sieben Justizwachebeamte hätten sich "extern angesteckt".

Eine Übertragung von SARS-CoV-2 im Gefängnis selbst habe es nicht gegeben, bekräftigte der Generaldirektor für den Strafvollzug. Was er auf frühzeitig gesetzte Vorsorgemaßnahmen - etwa isolierte Zugangsabteilungen, strikte Regelungen wie Abstände und Maskenpflicht für das Personal zurückführt.

Von ihrer Möglichkeit, den Strafantritt von bestimmten Gruppen von Verurteilten aufzuschieben, bis die Corona-Krise abgeklungen ist, hat die Justizministerin durchaus Gebrauch gemacht. Der Strafvollzug sei mit diesem Mittel um rund 500 Haftplätze entlastet worden. (APA/RED)

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