Neue Corona-Regeln: Hochzeitsfeiern besonders stark betroffen

21. Sept.
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Für viele Paare sind die verschärften Corona-Regeln ein Albtraum. Hochzeitsfeiern dürfen in geschlossenen Räumen nur mehr mit zehn Personen stattfinden.

Seit Montag sind die neuen Corona-Regeln in Österreich in Kraft. Hochzeitsfeiern gelten aus Sicht des Gesundheitsministeriums als Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze und können daher seit Montag in geschlossenen Räumen nur mehr mit maximal zehn Personen stattfinden. Im Freien sind bis zu 100 Personen gestattet.

Maskenpflicht und Sperrstunde bei Hochzeitsfeiern

Da in geschlossenen Räumen Maskenpflicht herrscht, darf der Mund-Nasen-Schutz im Festsaal nur am Sitzplatz abgenommen werden, wo gegessen und getrunken wird. Beim Ausschank von Speisen und Getränken gelten die für die Gastronomie getroffenen Regelungen. Hochzeiten werden als geschlossene Veranstaltungen definiert, um spätestens 1:00 Uhr ist demnach Schluss mit dem Feiern.

Andere Regelungen für Standesamt und Kirche

Bei Trauungen am Standesamt obliegt es der zuständigen Behörde, begleitende Schutzmaßnahmen je nach örtlicher Gegebenheit vorzusehen. Diese orientieren sich an den allgemeinen Abstands- und Hygieneempfehlungen. Informationen dazu gibt das jeweilige Standesamt.

Gottesdienste sind grundsätzlich von den jüngsten Verschärfungen ausgenommen. Bei Trauungen in der Kirche ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Zusätzlich empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Bereitstellen von Desinfektionsmittel im Eingangsbereich und die Einschränkung des Gesangs. (APA/Red.)

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