Masken, Abstände, Buffets – die Regeln für Hotels und Co

18. Mai
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Download von www.picturedesk.com am 18.05.2020 (14:13).
18 May 2020, Baden-Wuerttemberg, Münstertal: Kristin Fuchs, junior manager of the Hotel Spielweg, is sitting behind a plexiglass wall and taking reservations for the hotel, which will start operating on 29 May. Dining halls, holiday apartments and campsites may reopen for their guests from today onwards, subject to certain conditions. Photo: Philipp von Ditfurth/dpa – 20200518_PD3032

Die Regierung präsentierte die Auflagen, mit denen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai öffnen können.

Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen am 29. Mai wieder aufsperren, rechtzeitig zum Pfingstwochenende. Dann dürfen sie gleich das ganze Programm von Gastronomie über Wellness und Frühstücksbuffet bis zu Seminaren mit bis zu 100 Teilnehmern anbieten. Für die Hygiene gelten dabei im Wesentlichen analoge Regeln wie für die Gastronomie und Schwimmbäder.

In den Hotels werden Mindestabstände und im Bereich von Eingang und Rezeption das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtend - oder der Einbau von Plexiglas-Wänden. Buffets können "unter besonderen hygienischen Vorschriften" angeboten werden. Wenn sich beispielsweise eine Gruppe von Freunden ein Apartment mieten will, darf sie das, muss dann aber Abstand zu anderen Gästen halten, so Köstinger.

Auch Seilbahnen und Hütten öffnen

Auch Seilbahnen und Schutzhütten dürfen den Betrieb aufnehmen. Bei Seilbahnen müssen die Details für Sicherheitsmaßnahmen allerdings noch ausgearbeitet werden. Schutzhütten müssen in den Schlafsälen für zwei Meter Abstand zwischen Personen sorgen, die nicht im gleichen Haushalt leben - oder die Schlafgelegenheiten "mit technischen Hilfsmitteln" voneinander trennen.

Köstinger: Für Hotels gleiche Regeln wie für andere

Die Wellness-Bereiche dürfen aufsperren, wobei "was für Bäder gilt, wird auch für Hotel-Wellnessanlagen gelten", so Köstinger. Auch Seminare dürfen wieder stattfinden, mit bis zu 100 Teilnehmern allerdings unter Einhaltung von Abstandsregeln und Verwendung von Masken. Bei Schulungen wie für Erste-Hilfe-Kurse, wo Abstand nicht möglich ist, wird die Abstandsregelung nicht gelten.

Besonders schwierig sei die Lage für die Stadthotellerie, weil Kongresse und Flüge ausfallen. Leichter sei es für Ferienhotels mit viel Freiraum rundherum. Sollte es doch zu einer Erkrankung von Personal kommen, werden keine speziellen Regeln für Beherbergungsbetriebe eingeführt. Über Hotelgutscheine "wird nachgedacht", so Köstinger. Auch Ferienlager würde die Regierung gerne ermöglichen, dazu wird aber erst nach Wegen gesucht, sagte Anschober. (APA/Red.)

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