Details zur Impfpflicht präsentiert

9. Dez.

APA/GEORG HOCHMUTH

Die Impfpflicht wird für Personen ab 14 Jahren gelten. Wer an einem "Impfstichtag" nicht im Zentralen Impfregister eingetragen ist, muss bis zu 600 oder bis zu 3.600 Euro zahlen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben Details zu der ab Februar 2022 geplanten Corona-Impfpflicht präsentiert. Die Pflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren gelten. Ausgenommen sind Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, so Mückstein. Mitgetragen wird das Vorhaben von den NEOS und der SPÖ.

Für die Ausnahmegründe brauche es eine ärztliche Bestätigung, betonte Mückstein bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Edtstadler, an der auch NEOS-Vorsitzenden Beate Meinl-Reisinger teilnahm. Gleichzeitig betonte Mückstein, dass die Impfung für Schwangere "ausdrücklich empfohlen ist". Auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gebe es "eindeutige Empfehlungen" dafür, so der Minister.

Vier "Impfstichtage" pro Jahr

Vierteljährlich werden die sogenannte "Impfstichtage" stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein, sagte Mückstein.

Wer sich nicht eintragen lässt, dem drohen Geldstrafen - im ordentlichen Verfahren bis zu 3.600 Euro, dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren" geführt werden, hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Ungeimpfte werden dann vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen zu lassen oder einen Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. "Ist das nicht der Fall, werden Strafen vierteljährlich verhängt", so Mückstein. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation "voraussichtlich" Ende Jänner 2024 vorgesehen. (APA/Red.)

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