Jahreswechsel zu Corona-Zeiten: Die Regeln zu Silvester im Überblick

30. Dez.
Silvester: Die Regeln im Überblick

Silvester: Die Regeln im Überblick

Im Corona-Jahr 2020 ist vieles anders, so auch der Jahreswechsel. Die genauen Regeln zu Silvester im Überblick.

Es ist ein Jahreswechsel, den wohl viele Österreicher kaum noch erwarten können. Das Krisenjahr 2020 neigt sich dem Ende und so wollen viele gebührend ins neue Jahr feiern. Doch auf Partys und Feste muss man heuer auch zu Silvester verzichten. Während zu Weihnachten noch Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen galten, sind diese zum Jahreswechsel wieder in Kraft.

Bis 17. Jänner ist noch der sogenannte "harte Lockdown" in Kraft, danach sollen erste Öffnungsschritte folgen, allerdings nur für Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Gesundheitsminister Rudolf Anschober will Anfang Jänner den rechtlichen Rahmen dafür präsentieren.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch zu Silvester rund um die Uhr. Das Haus zu verlassen ist somit nur aus den bereits bekannten Gründen gestattet:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Auch nächtliche Spaziergänge sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts, dem Lebenspartner, engen Familienangehörigen oder einzelnen Bezugspersonen erlaubt. Die Polizei wird zum Jahreswechsel mit 4.000 Polizisten im Einsatz sein, um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, teilte Innenminister Karl Nehammer mit.

Private Treffen

Auch für private Treffen gelten an Silvester die bereits bekannten Regeln. Diese sind nur mit Lebenspartnern, Familienmitgliedern und einzelnen Bezugspersonen zulässig, wobei auf der einen Seite nur ein Haushalt und auf der anderen Seite nur eine Person eines anderen Haushalts sein darf.

Die Polizei wird heuer ein besonderes Augenmerk auf große Feiern im privaten Wohnraum legen. Zwar können Beamte nicht grundlos an der Tür klopfen, um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, wird die Polizei allerdings beispielsweise wegen Ruhestörung verständigt, so muss sie "mit allen rechtlich möglichen Mitteln versuchen, die Situation zu klären und zu bewerten", heißt es von der Polizei.

Feuerwerke

Die meisten öffentlichen Feuerwerke sind heuer aufgrund der Corona-Krise und den damit einhergehenden Maßnahmen abgesagt. Doch auch bei privatem Feuerwerk ist heuer Vorsicht geboten: In Ortsgebieten gilt ein ganzjähriges Feuerwerksverbot. Bürgermeister können allerdings zu Silvester eine Ausnahme machen, in diesem Jahr ist das allerdings kaum der Fall.

Gastronomie und Hotellerie

Gastronomiebetriebe bleiben auch an Silvester geschlossen, die Abholung von Speisen ist zwischen 6 und 19 Uhr allerdings gestattet. Essenszusteller können 24 Stunden am Tag Speisen liefern. Ebenfalls geschlossen bleiben Hotels, wobei es hier Ausnahmen für Nächtigungen aus beruflichen Gründen gibt.

Empfohlene Videos