Kurzarbeit wird ab Juli in zwei Modelle aufgeteilt

7. Juni
Person, Human, Suit

CHRISTOPHER DUNKER / APA / picturedesk.com

Die Corona-Kurzarbeit wird für besonders betroffene Branchen fortgesetzt. Für den Rest gibt es die reguläre Kurzarbeit.

Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher haben die Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, verkündet. Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten:

  • eine "Corona-Kurzarbeit" für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie Nachtgastronomie, Stadthotellerie und Luftfahrt
  • eine reguläre Kurzarbeit für die anderen Branchen

Fortsetzung der Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen

Für jene Branchen, die weiter unter Pandemie-bedingten Schließungen oder Lockdown-Maßnahmen fallen und mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten bis Jahresende im wesentlichen die selben Bedingungen wie bisher, das heißt die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken und der Lohnausgleich liegt bei 80 bis 90 Prozent des früheren Nettolohns.

Gemessen wird der Umsatzrückgang im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019. Damit gebe es für alle Planungssicherheit, die Kurzarbeit könne gleich beantragt werden und niemand könne seinen Umsatz im Herbst 2021 so hintrimmen, dass es rechnerisch einen Rückgang von knapp über 50 Prozent gibt, begründete Kocher die Bemessung am dritten Quartal 2020.

Übergangsmodell für restliche Branchen

Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein bis Mitte 2022 laufendes Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben: Die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer bleiben gleich, es werden aber eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit und ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangener zwei Monate Kurzarbeit gefordert.

Außerdem gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe, den die Unternehmer tragen müssen. Dieses Modell stehe bis Sommer 2022 zur Verfügung. Zwischen zwei Kurzarbeitsphasen wird es mit Zustimmung der Sozialpartner die Möglichkeit zum Personalabbau geben.

Bereits fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit

Wie es nach dieser fünften Phase weitergeht mit Kurzarbeit werde anhand einer Evaluierung in einem Jahr entschieden, kündigten Blümel, Kocher und die Sozialpartnerspitzen an. Jedenfalls solle sich die fünfte Phase bei den Abläufen an den bisherigen Corona-Regelungen orientieren, um die Bürokratie gering zu halten, versicherten Sozialpartner und Regierungsmitglieder.

Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Kocher rechnet damit, dass die Zahl der Kurzarbeitenden bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Es gebe noch keine Abschätzung, wie viele davon unter die großzügige Corona-Kurzarbeit fallen werden, aber "ich gehe davon aus, dass es die Hälfte ungefähr sein wird", so Kocher.

Einen Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen wegen der geringeren Kurzarbeitshilfe erwarte er hingegen nicht, denn die wirklich betroffenen Branchen erhalten weiter Hilfe, in den anderen Branchen sollte hingegen die anspringende Konjunktur Menschen, die arbeitslos werden, in einen neuen Job helfen. Bisher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) rund 11 Mrd. Euro an Corona-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt. (APA/Red.)

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