Lockdown-Ende: Corona-Maßnahmen in den Bundesländern im Überblick

10. Dez.

APA/BARBARA GINDL

In den Bundesländern gelten nach dem Lockdown-Ende ab 12. Dezember unterschiedliche Corona-Maßnahmen. Ungeimpfte bleiben im Lockdown.

Nur Burgenland, Tirol und Vorarlberg öffnen ab Sonntag alle im bundesweiten "Mindeststandard" für Corona-Maßnahmen erlaubten Bereiche. Die anderen Länder sind vorsichtiger. Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark sperren Lokale und Hotels erst am 17. Dezember auf, Wien am 20. Oberösterreich bleibt bis 17. im Lockdown und öffnet ab 18. alles.

Die "Mindeststandards" für Corona-Maßnahmen

Der Bund gibt "Mindeststandards" vor, die in ganz Österreich gelten. Die Bundesländer haben dabei die Möglichkeit, strenger zu sein. Grundsätzlich endet der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht auf Sonntag, 12. Dezember. Für Ungeimpfte bleibt der Lockdown auf unbestimmte Zeit aufrecht. Mit den Vorgaben besteht die Möglichkeit, nach dem Lockdown-Ende wieder fast alle Bereiche zu öffnen - vom Handel über persönliche Dienstleister wie Friseure, die Gastronomie, den Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeit- und Sportbereich.

Weiterhin geschlossen bleiben müssen österreichweit aber die Nachtgastronomie sowie Après-Ski-Lokale. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Alle Bereiche abseits der Grundversorger können nur mit 2G-Nachweis betreten werden. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23 Uhr. Kultureinrichtungen können laut den Bundesvorgaben in Innenbereichen wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, außen bis zu 4.000 Gäste, jeweils bei zugewiesenen Sitzplätzen.

Wien

In Wien endet der Lockdown für Genesene und Geimpfte weitgehend wie österreichweit vorgesehen - ausgenommen sind aber Gastronomie und Hotellerie. Die dürfen erst am 20. Dezember aufsperren, dann aber ohne die zwischendurch diskutierte 2G-Plus-Regel für Gäste. Da die Bundes-Verordnung am Samstag um 24 Uhr ausläuft, können ab Sonntag also Christkindlmärkte, Sport- und Kultureinrichtungen aufsperren. Gegessen oder Punsch getrunken werden darf auf den Christkindlmärkten aber bis zur Gastro-Öffnung nicht - es ist nur Take Away erlaubt. Ab Montag, 13. Dezember, können 2G-Inhaber wieder alle Geschäfte, Friseure etc. besuchen.

Niederösterreich, Steiermark, Salzburg und Kärnten

Ähnlich wie in Wien ist die Regelung in Niederösterreich, Kärnten, Steiermark und Salzburg - der Unterschied liegt im Detail. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe bleiben dort bis 16. geschlossen. Aber alle Bereiche im Handel, bei den körpernahen Dienstleistern sowie in der Event- und Freizeitbranche können unter den österreichweit vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften am Montag, 13. Dezember, öffnen.

Oberösterreich

Oberösterreich bleibt, wie schon bei der Verhängung angekündigt, bis Freitag, 17. Dezember, im Lockdown - und mit 18. Dezember wird dann alles auf einmal aufgesperrt.

Burgenland, Tirol und Vorarlberg

Sofort alles öffnen, was möglich ist, ist die Devise der drei Länder Burgenland, Tirol und Vorarlberg. Dort können ab Sonntag bzw. Montag alle Bereiche aufsperren, die laut den bundesweiten "Mindeststandards" erlaubt sind. (APA/Red.)

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