Lockerungen ab Samstag bei Friseuren und für Veranstaltungen
8. Feb.

Neben dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen kündigt die Regierung weitere Lockerungen ab Samstag an.
Bei körpernahen Dienstleistungen gilt ab Samstag, 12. Februar die 3G- statt der 2G-Regel. Das heißt, etwa für den Friseur-Besuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis. Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein. Auch die FFP2-Maskenpflicht bleibt. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. (APA/Red.)
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