Lockerungen ab Samstag bei Friseuren und für Veranstaltungen
8. Feb.
Neben dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen kündigt die Regierung weitere Lockerungen ab Samstag an.
Bei körpernahen Dienstleistungen gilt ab Samstag, 12. Februar die 3G- statt der 2G-Regel. Das heißt, etwa für den Friseur-Besuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis. Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein. Auch die FFP2-Maskenpflicht bleibt. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. (APA/Red.)
Empfohlene Videos
Datenleck bei der GIS
Datenleck bei der GIS26. Jan | 02:24 Min
Die Top-Themen vom 26.1.
Die Top-Themen vom 26.1.26. Jan | 14:24 Min
Kurzmeldungen des Tages
Kurzmeldungen des Tages26. Jan | 01:18 Min
Westen liefert, Kreml droht
Westen liefert, Kreml droht26. Jan | 02:06 Min
Schnellere Abschiebungen
Schnellere Abschiebungen26. Jan | 02:36 Min
Van der Bellen gegen Kickl
Van der Bellen gegen Kickl26. Jan | 02:20 Min
Was bringt Panzerdeal?
Was bringt Panzerdeal?25. Jan | 03:48 Min
Die Top-Themen vom 25.1.
Die Top-Themen vom 25.1.25. Jan | 14:41 Min