Weitere Lockerungen ab 5. März

16. Feb.
Person, Mensch, Kleidung

APA/GEORG HOCHMUTH

Die Regierungsspitze verkündet nach Beratungen mit den Ländern und der Gecko-Kommission mehrere Lockerungen ab 5. März.

Die Lockerungen bringen das Aus für die G-Regeln, mit Ausnahme von sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen. Die Sperrstunde wird aufgehoben, die Nachtgastronomie darf öffnen. Nur Wien bleibt hier bei einer 2G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Österreich in Öffis, Supermarkt, Post, Bank und Spital bestehen, in den restlichen Bereichen fällt sie mit 5. März.

Kein G-Nachweis mehr erforderlich

Ab 5. März dürfen auch Ungeimpfte sämtliche Bereiche betreten, die bisher von den 2G- bzw. 3G-Regelungen umfasst waren, und das ohne Test. Gastronomie, Hotellerie und Co. können damit künftig wieder von allen besucht werden - und das ohne jeglichen Nachweis. In vulnerablen Bereichen - Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern - bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter und Besucher bestehen.

Maskenpflicht fällt nur teilweise

Die FFP2-Pflicht bleibt in einigen Bereichen bestehen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, im lebensnotwendigen Handel, also in Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Bank- und Postfilialen ist weiterhin die FFP2-Maske zu tragen, ebenso in Spitälern, Altenheimen und Krankenhäusern. Ansonsten gilt für geschlossene Räume eine "Empfehlung" zur FFP2-Maske.

Lockerungen am 19. Februar wie angekündigt

Wie schon zuvor angekündigt dürfen Ungeimpfte aber auch bereits vor diesen großen Lockerungen wieder in Gastronomie und Co. Denn bereits am 19. Februar endet wie geplant in ganz Österreich die 2G-Regel. Bis zum 5. März brauchten Ungeimpfte allerdings einen gültigen Corona-Test zum Eintritt. Diese Umstellung aller 2G-Settings auf 3G gilt neben der Gastronomie und Hotellerie u.a. auch für die körpernahen Dienstleister, in Sportstätten und Seilbahnen und bei Veranstaltungen. Wien hat allerdings im Vorfeld bereits klargemacht, dass in der Bundeshauptstadt die 2G-Regel beibehalten wird.

Wien bleibt strenger

Anders als von der Bundesregierung eine Stunde zuvor verkündet fällt in Wien die 2G-Regel in der Gastronomie nicht mit dem 19. Februar. Und auch bei der Öffnung der Nachtgastronomie ab 5. März wird es in Wien Zutritt nur für Geimpfte und Genesene geben. (APA/Red.)

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