Lockerungen: Maskenpflicht fällt im Handel, nicht jedoch im Supermarkt und in Öffis

14. Apr.
Person, Mensch, Anzug

HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Die FFP2-Maske bleibt Österreich erhalten, die Zahl der Ausnahmen wird jedoch erweitert. Das geht aus einer Verordnung hervor, die von Gesundheitsminister Johannes Rauch vorgestellt wurde. Sie tritt am Karsamstag in Kraft.

Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, also z.B. in Lebensmittelgeschäften bestehen, allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen. Neben dem lebensnotwendigen Handel, der auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahnhöfen, in Taxis sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein.

Grüner pass wird für geboosterte verlängert

Dabei wird allerdings an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für Geboosterte demnach auf ein Jahr verlängert. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. Rauch fasste zusammen: "Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren." (APA/Red.)

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