ÖBB führen Strafe bei Verstößen gegen Maskenpflicht ein

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In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen der Corona-Pandemie weiterhin Pflicht, wird aber oftmals von den Fahrgästen nicht eingehalten. Bei den ÖBB ist ab Montag, 20. Juli eine Geldstrafe von 40 Euro möglich, wenn man die Maskenpflicht ignoriert. Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt und keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, kann des Zuges verwiesen werden, so die ÖBB.
ÖBB: Mehrheit der Fahrgäste wünscht sich Einhaltung der Maskenpflicht
Die überwiegende Zahl der Fahrgäste wünsche sich auch die Einhaltung der Maskenpflicht. "Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiger Bestandteil, um ein sicheres Reisegefühl auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten zu können. Mit dem Mund-Nasen-Schutz schützt man sich selbst und andere", betonen die ÖBB und appellieren an die Fahrgäste, auch ohne Aufforderung der gesetzlichen Maskenpflicht nachzukommen.
Wiener Linien: 60 Strafen seit Anfang Juli
Die Wiener Linien strafen bereits seit Anfang Juli. Fahrgäste, die nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen und einer Aufforderung durch das Personal nicht nachkommen, müssen 50 Euro zahlen. Bisher wurden fast 60 Strafen gegen säumige Fahrgäste verhängt. (APA/Red.)