Regierung verschärft den zweiten Lockdown: die neuen Corona-Maßnahmen im Überblick

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Ab Dienstag, 17. November und bis einschließlich Sonntag, 6. Dezember gelten folgende Maßnahmen, zusätzlich zu den bereits bestehenden:
- Der Handel wird geschlossen, Lebensmittelhandel, Drogerien, Postfilialen, Apotheken und Banken bleiben geöffnet.
- „Körpernahe Dienstleistungen“ werden geschlossen, etwa Friseure.
- Die Schulen werden auf Distance Learning umgestellt, Betreuung wird angeboten.
- Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr, mit den bestehenden Ausnahmen.
Kurz über Lockdown-Verschärfung: Bisherige Corona-Maßnahmen nicht ausreichend
Bundeskanzler Sebastian Kurz begründete den harten "Lockdown" in einer Pressekonferenz damit, dass die bisherigen Corona-Maßnahmen die Zahl der Infektionen nicht ausreichend reduziert hätten. Ganz im Gegenteil gebe es in manchen Bundesländern wie Kärnten, Vorarlberg und Oberösterreich sogar weiter ein exponentielles Wachstum.
An die Bevölkerung appellierte der Kanzler: "Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel." Denn nur so könne Weihnachten und die Zeit davor gerettet werden.
Auch Freiluft-Sportanlagen für Hobbysportler geschlossen
Indoor-Sportstätten sowie Schwimmhallen, Fitness- oder Yogastudios sind für die Hobbysportler bereits seit dem Teil-Lockdown ab 3. November nicht mehr zugänglich gewesen. Nun sind in Österreich bis zumindest 7. Dezember auch alle Freiluft-Sportanlagen für Amateursportler geschlossen. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler appellierte an die Bevölkerung, trotzdem "in Bewegung" zu bleiben.
Handel bekommt Teil des Umsatz-Verlusts ersetzt
Der Handel bekommt einen Teil seines Umsatzverlusts ersetzt. Das gab Vizekanzler Werner Kogler bekannt. Allerdings werden nicht so viele Ausfälle wie in der Gastronomie kompensiert, wo man zuletzt 80 Prozent festgelegt hatte. Im Handel werden es je nach Branche zwischen 20 und 60 Prozent sein.
Ordinationen uneingeschränkt geöffnet
Die Ordinationen bleiben auch im harten Lockdown uneingeschränkt geöffnet. Das betonte die Ärztekammer und wies zugleich auf die "unbedingte" Notwendigkeit von Terminvereinbarungen hin. Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache in die Ordination mitkommen. (APA/Red.)