Ibiza-U-Ausschuss: Sobotka nimmt Originalvideo nicht an

15. Juni
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ABD0048_20200615 – WIEN – ÖSTERREICH: Der U-Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Sobotka bei einem Pressestatement nach einem Treffen der Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss zu dem Video-Angebot des Anwalts von Julian H. am Montag, 15. Juni 2020, in Wien. – FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER – 20200615_PD1264 – Rechteinfo: Rights Managed (RM)

Der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen, begründet dessen Vorsitzender Wolfgang Sobotka die Ablehnung. Oppositionsparteien teilen diese Ansicht nicht.

Nationalratspräsident und U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) nimmt das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video in Originalversion zu übermitteln, nicht an. Einer Erkenntnis des OGH zufolge sei das Video rechtswidrig zustande gekommen, so Sobotka. Der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen.

Opposition teilt Sobotkas Ansicht nicht

Darüber hinaus fänden sich in der Verfahrensordnung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Übermittlung von Beweismittel durch Dritte direkt an den Ausschuss zulässig sei. Dies sei die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwalt Andreas Joklik, so Sobotka nach einem Treffen mit den Fraktionen. Er schließe sich dem als Vorsitzender an: "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Es sei "nicht möglich" einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch zu legen.

Diese Ansicht teilen die anderen Fraktionen nicht. Sowohl SPÖ und NEOS als auch die FPÖ waren der Meinung, dass die Verfahrensordnung diese Möglichkeit vorsieht. (APA/Red.)

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