Strafen bei Verstößen gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln werden deutlich erhöht

2. Feb.
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90 Euro können bei Verstößen gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln fällig werden, kündigt Innenminister Nehammer an.

Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen Maskenpflicht und Abstandhalten 90 Euro kosten, kündigt Innenminister Karl Nehammer an. Auch die Einreiseverordnung wird weiter verschärft. Erstmals wird es auch für Grenzpendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben. Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben, gibt Nehammer bekannt. Zudem werden die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht.

Verstärkte Kontrollen in Skiregionen

Nehammer kündigt auch verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um "dem Treiben ein Ende zu bereiten", sagt er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere. Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, "dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon in der Talstation beginnt".

Bei den mit den Gesundheitsbehörden in den Skiregionen durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurde der "Kontrolldruck" schon zuletzt stark erhöht, betont der Minister. Allein in St. Anton seien am Wochenende fast 100 Anzeigen erstattet worden.

Weitere Verschärfungen an den Grenzen

In Sachen Grenzregime soll nunmehr auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss. Ob die Möglichkeit einer Verkürzung dieser Frist durch ein negatives Testergebnis fallen wird, sei derzeit noch in Diskussion, heißt es nach der Pressekonferenz aus dem Ressort. Der Corona-Test, den Pendler künftig vorlegen müssen, kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein, und er könne zum Zeitpunkt der Einreise sieben Tage alt sein, führt Nehammer aus.

Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise massiv hohe Neuinfektionszahlen auf, die Virusmutationen würden sich rasant ausbreiten, betont der Innenminister. Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen.

Noch offen, wie kontrolliert wird

Details, etwa wie Kontrollen konkret vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus, sagt Nehammer. Außerdem zieht er eine Zwischenbilanz. Seit Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember 2020 seien fast drei Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt und mehr als 200.000 Personen in Heimquarantäne geschickt worden. (APA/Red.)

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