Überblick: Die Maßnahmen für den Oster-Lockdown in Ostösterreich

25. März
Überblick: Die Maßnahmen im Oster-Lockdown

GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Die Bundesregierung hat am Mittwochabend mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vereinbart.

Ausgangsbeschränkungen

Über Ostern gelten Ausgangsbeschränkungen wie in den bisherigen strengen Lockdowns wieder rund um die Uhr. Derzeit ist das Verlassen des Hauses nur in der Nacht prinzipiell nicht gestattet. Von 1. bis 6. April gilt dies nun wieder von 0 bis 24 Uhr - mit den bekannten Ausnahmen Fahrt zur Arbeit, Aufenthalt bzw. Erholung im Freien (etwa Spaziergänge oder Individualsport), Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Abwendung von Gefahren.

Kontakte

Die Kontakte sind während des Oster-Lockdowns wie schon in früheren "harten" Phasen nur sehr eingeschränkt gestattet. Erlaubt ist, dass jeweils nur eine Einzelperson eines Haushaltes mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen darf. Osterfeiern sind also nur im kleinsten Rahmen möglich.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht soll auf alle Innenräume ausgeweitet werden, sofern sich dort mehr als eine Person aufhält. Auch die bereits bestehende Möglichkeit, lokal beschränkt FFP2-Maskenpflicht im Freien anzuordnen, in Bereichen, wo viele Menschen auf engem Raum aufeinandertreffen, soll nun angewendet werden.

Handel

Die Geschäfte werden von 1. bis 6. April geschlossen. Ausnahmen sind die Güter des täglichen Lebens - Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken u.ä. bleiben geöffnet. Ab 7. April wird es dann Zugangstest für den Handel geben, nicht jedoch für die genannten Grundversorger. Die Testpflicht ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen. Nach dieser "ersten Phase" folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man am Donnerstag auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium.

Körpernahe Dienstleister

Die persönlichen Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikerinnen - bei denen bereits Testpflicht besteht - werden ebenfalls von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern geschlossen.

Schule

In den Schulen wird es in der Woche nach Ostern wieder Distance Learning geben. Danach sind breitflächige PCR-Tests für Schüler und Lehrer geplant, die allerdings keine Zutrittsvoraussetzung für die Rückkehr in den Unterricht sein werden.

Betriebe

In den Betrieben soll es ab 7. April ein Mal pro Woche Coronatests geben. Als Alternative soll das Homeoffice weiter intensiviert werden.

Grenzpendler

Arbeitskräfte, die aus den östlichen Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn nach Österreich einpendeln, müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Covid-Test vorweisen und nicht nur ein Mal wie derzeit. An den Grenzen soll verstärkt kontrolliert werden.

Kultur und Freizeit

Museen und Ausstellungshäuser der Ostregion müssen zwischen 1. und 6. April schließen. Das gleiche gilt für Zoos und andere Freizeiteinrichtungen. (APA/Red.)

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