Corona-Verordnung für Weihnachten im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen

16. Dez.
Gift, Tree, Plant

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Die neue Corona-Verordnung regelt unter anderem, wie groß private Feiern zu Weihnachten ausfallen dürfen. Die wesentlichen Punkte im Überblick.

Im Hauptausschuss des Nationalrats ist am Mittwoch die Weihnachtsverordnung beschlossen worden. Dafür gestimmt haben die Abgeordneten von ÖVP, Grünen und SPÖ.

Anzahl der Personen bei privaten Feiern zu Weihnachten geregelt

Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen zehn Personen zusammenkommen. Hier gebe es keine Abstands- und Maskenpflicht, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums. Dies gelte auch für den erweiterten privaten Wohnbereich wie etwa einer Scheune oder Garage. Bis zum 23. und ab dem 26. Dezember gilt für private Feiern die bisherige Regelung, wonach maximal sechs Erwachsene und sechs Kinder aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen.

Skilifte dürfen wie angekündigt zu Weihnachten aufsperren - am 24. Dezember. Gondeln dürfen dabei nur zur Hälfte ausgelastet sein. Ebenfalls ab 24.12. dürfen Zoos, Tierparks und botanische Gärten besucht werden. Neu ist, dass auch Museen, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Archive und Zoos ein Präventionskonzept haben müssen.

Besucher in Alten- und Pflegeheimen müssen aktuelles Testergebnis vorweisen können

Um vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen zu schützen, ist ab 18. Dezember das Tragen von FFP2-Schutzmasken für alle Mitarbeiter vorgeschrieben. Besucher müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen und ein aktuelles negatives Covid19-Testergebnis haben. Mitarbeiter werden zweimal pro Woche getestet, bisher ist das einmal der Fall. Die Heimbetreiber müssen für die Bewohner zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen.

Im Zusammenhang mit vorgeschriebenen Tests wird festgehalten, dass für Personen, die in den vergangenen drei Monaten nachweislich wegen einer Covid-19-Infektion in Quarantäne waren, keine Testverpflichtung besteht.

Bundesländer werden zu Maskenpflicht im Freien aufgefordert

In einem zusätzlichen Erlass werden die Bundesländer am Mittwoch außerdem angewiesen, eine Maskenpflicht für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien wie etwa Einkaufsstraßen zu schaffen. Die Bezirksbehörden müssen derartige Orte deutlich kennzeichnen, hieß es.

Die Verordnung tritt mit 17. Dezember in Kraft und gilt bis 26. Dezember. Am Dienstag, den 22. Dezember wird der Hauptausschuss erneut zusammenkommen. Dann werden etwa die Regelungen für Silvester zu diskutieren. (APA/Red.)

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