Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen per 10. Juni und 1. Juli

28. Mai
Lockerungen ab 10. Juni

LEONHARD FOEGER / REUTERS / picturedesk.com

Die Bundesregierung hat am Freitag nach Gesprächen mit den Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben.

Dies erfolgt in zwei Schritten im Drei-Wochen-Abstand, und zwar per 10. Juni und 1. Juli. Im ersten Schritt wird die Sperrstunde in der Gastronomie von derzeit 22.00 Uhr auf Mitternacht ausgeweitet. Die 20-Quadratmeter-Regel in Handel und Freizeit wird auf zehn reduziert. Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Unter anderem in der Gastro dürfen künftig acht Personen indoor und 16 outdoor plus Kinder zusammenkommen (statt vier/acht), der Mindestabstand gegenüber anderen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter. Die Teilnehmerobergrenzen für die Kultur (1.500 indoor, 3.000 outdoor) bleibt im ersten Schritt ab 10. Juni noch. Gelockert werden die Einreisebestimmungen, "Pre Travel Clearance" ist nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz nach den Gesprächen. Busreisen dürfen wieder in zu 100 Prozent ausgelasteten Fahrzeugen erfolgen.

Weitere Lockerungen ab 1. Juli

Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Lockerungen kommen. "Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden", versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel - getestet, genesen, geimpft - soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.

Wie Vizekanzler Werner Kogler erklärte, sollen dann auch die Publikumsobergrenzen für Kultur, Freizeit und Sport fallen. Kurz zeigte sich über all das erfreut: "Wir halten somit das Versprechen, dass wir bis zum Sommer zur Normalität zurückkehren können." (APA/Red.)

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