Selbstbestimmungsgesetz öffnet Tore für Missbrauch
Nie war es in Deutschland so einfach, das Geschlecht zu wechseln. Seit dem 1. November 2024 gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Es braucht keine ärztliche Bescheinigung. Er oder sie kann ab 14 Jahren eine entsprechende Erklärung am Standesamt abgeben und das war es auch schon. Wenige Monate später ist das eingetreten, wovor viele gewarnt haben. Der verurteilte Rechtsextremist Sven Liebich hat sein Geschlecht geändert und will seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen.