Zum Hauptinhalt springenZur Hauptnavigation springen

Gebrauchtwarenmarkt im Visier: Wann Käufer für gestohlene Ware haften

Gebrauchtwarenmarkt im Visier: Wann Käufer für gestohlene Ware haften

Gebrauchtwarenmarkt im Visier: Wann Käufer für gestohlene Ware haften

In der Steiermark verkauften Jugendliche gestohlene E‑Scooter über Online-Plattformen. Wer unwissend Hehlerware wie Smartphones, Roller oder Fahrräder kauft, kann sich strafbar machen.