Teilnahmebedingungen
Red Bull Media House GmbH (RBMH) führt Gewinnspiele in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner) durch. Verlost wird der im jeweiligen Gewinnspiel genannte Preis. Das Los entscheidet über den Gewinner. RBMH nimmt für die Kooperationspartner lediglich die Auslobung der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung übernimmt RBMH diesbezüglich nicht. Für die Teilnahme an Gewinnspielen gelten folgende Bedingungen:
§ 1 Teilnehmer
(1) Die Teilnahme ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an ServusTV (ein TV Sender der Red Bull Media House GmbH), Oberst-Lepperdinger-Straße 11-15, A-5071 Wals oder mit einer E-Mail an kontakt@servustv.com oder per Fax an Nummer) teilnehmen. Die Verlosung findet nur innerhalb Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland statt. Im Zweifel hat der jeweilige Teilnehmer Alter und Wohnort nachzuweisen.
(2) Eine Teilnahme ist nur bei wahrheitsgemäßem Ausfüllen des Anmeldeformulars und gegebenenfalls richtiger Beantwortung der Gewinnspielfrage innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist möglich. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang der E-Mail bei RBMH unter kontakt@servustv.com bzw. postalischem Eintreffen des Anmeldeformulars bei ServusTV, Oberst-Lepperdinger-Straße 11-15, A-5071 Wals maßgebend.
§ 2 Ablehnung der Anmeldung/Ausschluss vom Gewinnspiel
Kooperationspartner und RBMH behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder bei sonstigen Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen können bereits zuerkannte Gewinne gegebenenfalls vom Kooperationspartner und RBMH aberkannt und/oder zurückverlangt werden. Ausgeschlossen wird auch, wer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antwortet. Mitarbeiter von RBMH und deren verbundenen Unternehmen, den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren direkte Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3 Verlosung und Übermittlung des Gewinns
1. Über den Gewinner entscheidet das Losverfahren. 2. Der Gewinner wird von RBMH oder dem jeweiligen Kooperationspartner telefonisch oder via Email über den Gewinn benachrichtigt. RBMH ist im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. 3. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei RBMH oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, welche der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls ersatzlos. Bei KFZ- und Reisepreisen können auch kürzere Fristen gelten (siehe hierzu Ziffer 9 und 10). 4. Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Für darüber hinaus anfallende Zölle oder Transportkosten aufgrund einer Auslieferung der Gewinne ins Ausland sind vom jeweiligen Gewinner zu tragen. 5. Darüber hinaus hat der Gewinner sämtliche eventuell anfallenden Folgekosten der Gewinne selbst zu tragen. 6. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Kooperationspartner kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Ist die Übermittlung des Gewinns nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. 7. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. 8. Die Gewinne sind nicht übertragbar. 9. Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Kooperationspartner oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie sämtliche Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise. 10. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Teilnahme an der Reise durch den Gewinner unterliegt dieser den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon, etc.). Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen. 11. Pro Teilnehmer kann nur ein Gewinn zugeteilt werden. 12. Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz des jeweiligen Kooperationspartners im Rahmen des Gewinnspiels.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
RBMH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht RBMH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann RBMH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
1. Mit der Aushändigung des Gewinns wird RBMH von allen Verpflichtungen frei. 2. RBMH haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. 3. Darüber hinaus haftet RBMH nur für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. 4. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. RBMH wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt RBMH keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Endgerät des Teilnehmers ordnungsgemäß funktionsfähig ist. 5. Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen die Kooperationspartner von RBMH zu richten, die den Gewinn zur Verfügung gestellt haben. Allfällige diesbezügliche Ansprüche von RBMH gegen die Kooperationspartner gelten als an den Gewinner abgetreten. 6. Bei Reisegewinnen haftet RBMH des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Sonstiges
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und RBMH unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. 3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 4. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von RBMH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
§ 7 Datenschutz
1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine persönliche Registrierung des Teilnehmers erforderlich. Die Registrierung darf nicht durch einen Dritten erfolgen. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass RBMH die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass RBMH und Kooperationspartner nach Ablauf des Gewinnspiels die Personenangaben zu Marketingzwecken (postalische, telefonische, elektronische Werbung) verwenden können. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann von Ihnen jederzeit über privacy@redbull.com widerrufen werden.
2. RBMH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen.
Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und Bildes (z.B. im TV oder online, etc.) einverstanden.