Ausreisetestpflicht nun auch für Osttirol

15. Apr.
Person, Human, Tarmac

Johann Groder / EXPA / picturedesk.com

Die seit 31. März geltende Ausreisetestpflicht für Nordtirol wurde auf den Bezirk Lienz - also für Osttirol - ausgedehnt.

Seit Donnerstag ist nun auch eine Ausreisetestpflicht für Osttirol in Kraft. Somit gilt für das gesamte Bundesland Tirol eine Ausreisetestpflicht bis vorerst 24. April. In Osttirol war die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt über den Wert 400 gestiegen. Am Mittwoch lag sie laut den Daten der AGES bei 439 - die höchste in ganz Österreich.

Zusätzliche Ausreisetestpflicht für vier Gemeinden in Osttirol

Aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens gilt zudem innerhalb Osttirols für das die Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach umfassende Gebiet eine zusätzliche Ausreisetestpflicht bis vorerst 21. April. Hier war laut Land die britische Virusvariante mit E484K-Zusatz aufgetreten.

Zuletzt hatte es in einigen Medien Spekulationen über eine neue Virusvariante in Osttirol gegeben. Diese stellten sich jedoch als falsch heraus. Laut Land Tirol gibt es in Osttirol zwei Virusvarianten, die beide bereits bekannt sind. Nämlich die Virusvariante B.1.1.7 - besser bekannt als britische Mutation - und die Virusvariante B.1.1.7 mit E484K-Zusatz.

Letztere war in den vergangenen Wochen vermehrt vor allem im Bezirk Kufstein aufgetreten, weshalb über den Bezirk Kufstein und auf Wunsch des Gesundheitsministeriums auch über ganz Nordtirol eine Ausreisetestpflicht verhängt worden war. Die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein konnte zwischenzeitlich bereits wieder aufgehoben werden. (APA/Red.)

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