Bares für Rares Österreich-Lexikon: Werte

15. Apr.
Gold, Accessories, Accessory
Kuriositäten und Raritäten bei Bares für Rares Österreich. Unser Lexikon hilft bei den wichtigsten Begrifflichkeiten.

Werte

PREISDer Preis stellt einen subjektiven Wert dar. Er gibt an, wie viel ein williger und kundiger Käufer ohne Zwang einem willigen und kundigen Verkäufer für ein bestimmtes Objekt oder eine Dienstleistung in einem bestimmten Markt zu bezahlen bereit ist. Der Preis ist in der Wirtschaft das Austauschverhältnis zwischen Gütern. Als Bezugsgröße für den Preis dient in der Regel Geld. Der Preis, der auf einem freien Markt zum Marktgleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führt, wird als Marktpreis bezeichnet.
WERTDer Wert richtet sich nach objektiven Maßstäben.
In der Wirtschaft versteht man unter dem Begriff „Wert“ die sich aus Preisen ergebende, quantitativ messbare Bedeutung von Wirtschaftsobjekten (Güter, Forderungen und Dienstleistungen), die dem Tauschverhältnis eines Wirtschaftsobjekts zu einem anderen entspricht.
Er ist abhängig von
• der Art und Qualität des Gegenstandes
(Edelmetall, Handwerkskunst, Edelsteinbesatz, Erzeugungszeitraum, Seltenheit, etc.)
• dem Zweck der Schätzung (Wiederbeschaffung, Ankauf, Verkauf, Schenkung, Erbe, etc.)
• dem Ort der Schätzung (österreichischer Markt, amerikanischer, Markt, etc.)
• dem Zeitpunkt der Schätzung (Datum der Schätzung)
• den zum Zeitpunkt der Schätzung herrschenden Marktverhältnissen (Angebot und Nachfrage, Dollarkurs, Edelmetallpreis)
MARKTDer Markt ist eine Institution bzw. ein Ort, an dem die Verkäufer und die potenziellen Käufer aufeinandertreffen, um den Tausch von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gegen Geld zu vollziehen. Es gibt verschiedene Arten von Märkten, z. B. den Privatmarkt, den Großhandel, den Einzelhandel, den virtuellen Markt (e-Commerce), den Sammlermarkt, den Kunstmarkt, etc.
HANDELSSTUFENUnter einer Handelsstufe versteht man verschiedene Glieder einer Handelskette, die den Weg der Waren vom Hersteller über Händler bis zum Verbraucher beschreibt.
GEMEINER WERTDer "Gemeine Wert" (§10 Bewertungsgesetz) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert wird als Verkehrswert bezeichnet. Er ergibt sich im Wesentlichen aus Angebot und Nachfrage und entspricht daher einen MARKTWERT, der nach objektiven Richtlinien kalkuliert wird und von der jeweiligen Marktlage an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängt.
MARKTWERTAuch „Zeitwert“ oder „Verkehrswert“ genannt.
Es ist der Wert eines Wirtschaftsgutes zum Bewertungsstichtag, der im redlichen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr (freier Markt, auf dem willige und kundige Käufer und Verkäufer nicht unter Zeitdruck, Zwang oder Not stehen, und allein objektive Merkmale den Preis bestimmen) nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielt werden kann.
In welcher Handelsstufe der Marktwert errechnet wird, ist abhängig von den Personen, zwischen denen ein Objekt gehandelt wird:
• Konsument an Wiederverkäufer
• Konsument an Konsument
• Großhändler an Einzelhändler
• Einzelhändler an Konsument
Zum Marktwert zählen daher:
Veräußerungswert, Privatwert, Großhandelswert und Einzelhandelswert.
VERÄUSSERUNGSWERTAuch "Realisationswert" genannt. Wert eines Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung von Privatpersonen an gewerbsmäßige Wiederverkäufer mit und ohne Zeitdruck, mit und ohne dringende Verkaufsnotwendigkeit, im Zug eines einmaligen Geschäftsfalles. Er ist abhängig von der Marktgängigkeit des Objektes und der allgemeinen Marktlage. Zu den bekanntesten Veräußerungswerten zählen die Bewertungen für eine Verlassenschaft oder für eine Erwachsenenvertretung (Sachwalterschaft) sowie die Veräußerung von Privatpersonen an gewerbsmäßige Wiederverkäufer. Letzterer Wert kommt bei der Sendung „Bares für Rares“ vorrangig zur Anwendung.
Bei der Erstellung dieses Wertes ist von der Überlegung auszugehen, dass ein Wiederverkäufer / Händler, der in diesem Fall sofort das Geld auf den Tisch zu legen hat, und damit sowohl das Finanzierungsrisiko als auch das Lagerrisiko übernimmt, unter seinem normalen Einkaufspreis kaufen muss, um überhaupt ein Kaufmotiv zu haben.
Ausnahmen bilden hierbei außergewöhnliche Einzelwerke oder Sammlerstücke, insbesondere im Antiquitätenhandel.
PRIVATWERTAuch „Verkehrswert zwischen Privaten“ genannt. Darunter versteht man einen Bürgerlichen Kauf, d. h. einen Kaufvertrag zwischen zwei Nicht-Kaufleuten (Privaten). Motto: „Was ist das unter Brüdern wert?“ Dieser An- und Verkaufswert (Verkehrswert) zwischen Privaten ist ein Preis ohne Handelsspanne und ohne Steuern, da beides zwischen privaten Handelspartnern nicht anfällt.
Dieser Wert wird auch bei einer privaten Erbteilung, einer privaten Schenkung sowie bei einer Testamentserrichtung berechnet.
GROSSHANDELSWERTWert eines Wirtschaftsgutes im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen des Großhandels (Lieferfirmen) einerseits und deren gewerblichen Kunden (Käufer) andererseits.
EINZELHANDELSWERTAuch „Detailhandelswert“ genannt.Der Einzelhandelswert ist der durchschnittliche Verkaufspreis eines gewerblichen Einzelhändlers im redlichen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr an einen Konsumenten. Er enthält Handelsspanne und Gütersteuern. Eventuelle Rabatte bleiben unberücksichtigt. Es ist der Kalkulationspreis, welcher durch Zusammenrechnung der Selbstkosten eines Kaufmanns und der kalkulierten Gewinnquote (zzgl. Nebenkosten und Steuern) gebildet wird.
Bei einer Bewertung unterscheidet man
• Einzelhandels-Neuwert:
Neuwert einer Sache zum Bewertungsstichtag ohne Berücksichtigung der Wertminderung durch Alter, Gebrauch und Abnutzung oder Wertsteigerung durch Reparatur.
• Einzelhandels-Zeitwert:
Neuwert einer Sache zum Bewertungsstichtag mit Berücksichtigung der Wertminderung durch Alter, Gebrauch und Abnutzung oder Wertsteigerung durch Reparatur.
WIEDERBESCHAFFUNGSWERT Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den das als Ersatz zu beschaffende Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung voraussichtlich haben wird.
Er gibt jenen Richtpreis an, den der Geschädigte bei Beschädigung einer Sache für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes bezahlen müsste.
Dieser Wert wird hauptsächlich für Versicherungszwecke oder bei zu Schaden gekommenen Gegenständen errechnet.
Auch hierbei unterscheidet man
• Wiederbeschaffungs-Neuwert und
• Wiederbeschaffungs-Zeitwert
Der Wiederbeschaffungswert kann dem Marktwert entsprechen, muss aber nicht.
Dies ist abhängig vom Markt selbst, auf dem das Objekt zu finden ist, von der aktuellen Marktsituation sowie von Art, Beschaffenheit und Qualität des zu bewertenden Objekts
SAMMLERWERTAuch „Liebhaberwert“ genannt. Darunter versteht man den ideellen Wert eines Gegenstandes, der am regulären Markt nicht zu finden ist, insbesondere von Objekten von außerordentlichem und/ oder unschätzbarem Wert. Zu berücksichtigen sind Angebot und Nachfrage am jeweiligen Markt. Die Wertbestimmung (Wert bestimmende Faktoren) richtet sich nach der Häufigkeit/ Seltenheit des Vorkommens, dem Erhaltungszustand, der Beliebtheit am Sammlermarkt, etc. Ausschlaggebend für die Bildung des Sammlerwertes ist auf der Nachfrageseite die Beliebtheit des Sammelgebietes und des spezifischen Sammelobjekts, aber auch der Zustand (Erhaltungsgrad) des Objektes. Die Seltenheit eines Objektes entspricht der Knappheit des Angebotes. Sie hat aber auch Auswirkungen auf die Nachfrage, denn Raritäten erscheinen Sammlern oft allein durch ihre Seltenheit begehrenswert, wodurch sich die Knappheit stärker Preis steigernd auswirkt als es bei Konsumgütern der Fall wäre. Der Sammler-/ Liebhaberwert kommt bei der Sendung „Bares für Rares“ häufig zur Anwendung.
AUSSERORDENTLICHER WERTDer außerordentliche Wert beruht auf dem wirtschaftlichen Zusammenhang einer Sache mit einer anderen Sache desselben Eigentümers. Durch die Loslösung des Gegenstandes aus diesem Zusammenhang bzw. einer Sammlung wird der Wert des Ganzen vermindert.
Beispiele: Ein Paar Ohrringe, eine Sammlung gleichartiger Gegenstände, eine Besteckgarnitur, etc.
WERT DER BESONDEREN VORLIEBEAuch „Erinnerungswert“ oder „Affektionswert“ genannt.
Dieser Wert ergibt sich aus der Berücksichtigung der besonderen Gefühle des Eigentümers, dem die Sache z.B. als Erbstück, als Erinnerung an eine bestimmte Person oder ein besonderes Ereignis, wegen der langen Zeit seines Besitzes und dgl. besonders wertvoll sein mag.
UNSCHÄTZBARER WERTSchätzbare Sachen sind diejenigen, deren Wert durch Vergleichung mit andern zum Verkehre bestimmt werden kann; darunter gehören auch Dienstleistungen, Hand- und Kopfarbeiten. Sachen hingegen, deren Wert durch keine Vergleichung mit andern im Verkehre befindlichen Sachen bestimmt werden kann, heißen unschätzbare (§ 303 ABGB).

„Bares für Rares Österreich“ geht in die nächste Runde! Auch dieses Mal werden Kuriositäten und lange in Vergessenheit geratene oder auf dem Dachboden gefundene Raritäten präsentiert. Willi Gabalier vermittelt zwischen den österreichischen Händlern und Anbietern, wobei immer Spannendes, Überraschendes und wahrhaft Kurioses geschieht.

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