Coronavirus: Aktuelle Beschränkungen nach Ostern

24. Apr.
Stopsign, Road Sign, Symbol
Diese Version stammt vom 24.4.2020 - 11:00 Uhr. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten bei offiziellen Stellen sowie der allgemeinen Info-Hotline: 0800 555 621 (rund um die Uhr).

Eine Übersicht der während der Coronavirus-Krise vereinbarten Beschränkungen und Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen wurden von der Bundesregierung am 6.4. bis einschließlich 30. April 2020 - verlängert.

Alle diese Schritte stehen unter der Voraussetzung einer ständigen Evaluierung der Corona-Pandemie und damit unter einem gewissen Vorbehalt, je nach Entwicklung der Infektionszahlen.

Ausgangsbeschränkung bis Ende April

Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise, unter anderem eine Verordnung zu bundeseinheitlichen Verkehrsbeschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind seit Montag, 16. März, in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April aufrecht erhalten. Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen sollen ab Anfang Mai neu geregelt werden. Die Details dazu will die Regierung am 28. April präsentieren. Dann soll auch geklärt sein, wie die Regelungen zu Gruppengrößen und Abstandsmaßnahmen in der Gastronomie aussehen sollen.

Das Haus bzw. die Wohnung darf nur aus folgenden vier Gründen verlassen werden:

  • Berufliche Tätigkeit
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens: z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Bankomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren. Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs, darf man nach Ostern natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben.
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Bewegung im Freien alleine (wie Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens einem Meter sichergestellt werden zu anderen Menschen. Generell soll ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden - vom öffentlichen Verkehr bis zum Betrieb.

Mund/Nasen-Schutz auch in öffentlichen Verkehrsmitteln

Seit 14. April gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer keine Maske hat, soll Mund und Nase durch ein Tuch oder einen Schal verdecken. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

Schutzregeln für Handel vereinbart

  • Öffnungszeiten verkürzt bis 19.00 Uhr
  • Kein Kundenkontakt für Risikogruppen und Schwangere
  • Mitarbeiter an den Kassen und im Geschäft werden mit Masken, Handschuhen und Plexiglas geschützt.

Der Besuch im Supermarkt ist seit Montag, 6. April nur noch mit einem sogenannten Mund-Nasen-Schutz möglich. Diese Pflicht trifft sowohl Kunden als auch Angestellte. Letztere werden außerdem dazu verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Einlass in Geschäftslokale gibt es nur noch für Einzelpersonen. Diese müssen Einkaufswägen benutzen, um den Sicherheitsabstand sicherzustellen.

Die Maßnahmen gelten für Supermärkte, den Lebensmittelhandel sowie Drogerien mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Masken müssen von den Handelsunternehmen finanziert werden. Sie gehen dann in das Eigentum der Kunden über und können weiterverwendet werden, hieß es seitens der Regierung. Österreichs größter Lebensmittelhändler Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg) verlangt überraschend 1 Euro pro Corona-Schutzmaske. Alle Angestellten müssen künftig Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maßnahmen der Regierung sehen außerdem vor, dass Einkaufswägen nach dem Gebrauch desinfiziert werden müssen, regelmäßig muss das auch für Theken, Gefrierregalgriffe etc. erfolgen. Bei den meisten Kassen gibt es schon Plexiglasscheiben, diese müssen nunmehr bei allen mit Mitarbeiterbedienung sichergestellt werden.

Der Sicherheitsabstand von einem Meter muss auch zu Frischwarentheken eingehalten werden. Eintritt in Supermärkte erhalten nur Einzelpersonen. In Zukunft soll es eine festgelegte Anzahl von Kunden pro Quadratmeter geben, darüber hinaus dürfen weitere Personen erst hinein, wenn andere die Geschäftslokale verlassen. Um den Ein-Meter-Sicherheitsabstand sicherzustellen, müssen Einkaufswägen durchgehend benutzt werden. Bei den Kassen sieht die Regierung Bodenmarkierungen vor, damit beim Anstellen der Abstand eingehalten wird.

Kleine Geschäfte seit 14. April geöffnet

Seit 14. April dürfen auch kleine Händler und Handwerker (bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder Kunden empfangen, auch Bau- und Gartenmärkte dürfen aufsperren.

Ab 1. Mai: Alle Geschäfte dürfen öffnen

Ab 1. Mai werden die Ausgangsbeschränkungen gelockert und alle Geschäfte und auch Friseure sowie alle anderen persönlichen Dienstleistungen (etwa Masseure, Fußpfleger) dürfen öffnen. Wie in Lokalen und Geschäften müssen MNS-Masken getragen werden und der Ein-Meter-Sicherheitsabstand ist zu beachten.

Schule: Die wichtigsten Punkte zur Öffnung

Am 4. und 18. Mai bzw. am 3. Juni beginnt für die Kinder und Jugendlichen nach der Coronavirus-bedingten Schließung gestaffelt wieder die Schule. Im Anschluss die wichtigsten Punkte in Kurzform:

  • SCHULSTART: Am 4. Mai kehren rund 100.000 Maturanten bzw. Schüler in den Abschlussklassen der Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen zurück. Am 18. Mai folgen die 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen, am 3. Juni die restlichen 300.000 Schüler. Jeweils am Freitag davor (15.5. bzw. 29.5.) finden an den Schulen Lehrerkonferenzen statt.
  • SITZENBLEIBEN: An den Volksschulen wird heuer auf das Sitzenbleiben verzichtet. An allen anderen Schulen darf man mit einem Fünfer automatisch und mit mehreren Fünfern auf Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.
  • SCHULARBEITEN: Es finden keine Schularbeiten mehr statt.
  • BENOTUNG: Die Benotung erfolgt aufgrund des Notenstands vor der Schulschließung sowie den Leistungen im Distance Learning und in den letzten Wochen im Präsenzunterricht. Schüler, die zwischen zwei Noten stehen oder die eine bessere Note wollen, können eine mündliche Prüfung machen.
  • STUNDENPLAN: Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die eine hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Der Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht, Turnen und wahrscheinlich auch Musik sowie der Nachmittagsunterricht entfallen aber. Betreuung wird am Nachmittag weiter angeboten, ebenso an jenen "Schichttagen", an denen die Schüler keinen Unterricht haben.
  • HYGIENE: In der Schule herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht. Die Eltern müssen ihren Kindern Masken mitgeben, bei Bedarf werden sich auch von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach dem Betreten der Schule müssen die Hände mit Flüssigseife gewaschen oder desinfiziert werden. Eltern und andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.
  • FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT: Schüler, die sich aufgrund der Corona-Pandemie psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, gelten nach Meldung an die Schulleitung als entschuldigt. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Krankheitsfall des Schülers.
  • SCHULJAHR: Dieses bleibt unverändert und endet in Ostösterreich am 3. Juli, in West- und Südösterreich am 10. Juli.

Bis dahin müssen die Kinder die Arbeitsaufträge der Schulen zuhause abarbeiten - unterstützt von den Eltern. Allerdings können die Eltern ihre Kinder auch in Schulen oder Kindergärten betreuen lassen, wenn sie das für nötig halten.

Universitäten bleiben in Fernlehre, für Prüfungen sollen Sicherheitsabstände gelten.+

Kindergarten: Kein Fahrplan, nur Empfehlungen zur Öffnung

Während für die Schulen mit 24. April ein konkreter Zeitplan für die Wiederöffnung vorliegt, gibt es für die Kindergärten, die großteils in die Zuständigkeit von Ländern und Gemeinden fallen, vom Bildungsressort nur Empfehlungen. Minister Heinz Faßmann (ÖVP) hat alle Kindergartenbetreiber ersucht, jedem der 300.000 Unter-Sechsjährigen Betreuung anzubieten, der diese braucht.

Der berufliche Hintergrund der Eltern soll dabei kein Kriterium sein. Bevor es in den Familien aus persönlichen oder beruflichen Gründen zu Überforderung kommt und die Kinder davon betroffen sind, soll diesen der Besuch der Einrichtung ermöglicht werden. Ab dem 18. Mai sollten aus Sicht des Bildungsministeriums außerdem speziell Kinder im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt und jene Drei- bis Vierjährigen Kinder in den Kindergarten kommen, die Sprachförderbedarf haben.

Ab 15. Mai: Gastronomie sperrt wieder auf

Die Gastronomie sperrt ab 15. Mai auf. Sperrstunde für die Lokale ist vorerst 23:00 Uhr.

Ab 15. Mai: Gottesdienste möglich

Gotteshäuser aller Religionsgemeinschaften dürfen ab 15. Mai wieder öffnen. Das aber mit Beschränkungen, wie Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) und der katholische Kardinal Christoph Schönborn am 23. April bekannt gaben: Pro 20 Quadratmeter wird nur ein Besucher zugelassen, zudem gelten Mindestabstände von zwei Metern. Ordnerdienste sollen den Einlass der Gläubigen kontrollieren.

Die gemeinsam mit der Regierung getroffenen Regelungen seien mit allen 16 in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften akkordiert, betonten Raab und Schönborn, der stellvertretend für alle Glaubensrichtungen auftrat. Laut der Kultusministerin wird es dazu aber keine gesetzlichen Vorgaben oder staatliche Kontrollen geben. Für die Umsetzung seien die Religionsgemeinschaften zuständig, denen man diesbezüglich vertraue.

Es gibt keine Kommunion, auch die Weihwasserbecken blieben weiter leer. Schutzmasken für Priester werde es aufgrund des herrschenden Abstandes keine geben.

Risikogruppen: 90.000 Arbeitnehmer betroffen

90.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zählen zu den definierten Risikogruppen für eine Covid-19-Erkrankung. Das sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am 21. April in einer Pressekonferenz mit Sozialversicherung, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ärztekammer. Das letzte Wort, wer zur Risikogruppe zählt und wer nicht, habe weiterhin der Arzt.

Risikopatienten würden ein Schreiben der Sozialversicherungsträger erhalten, mit dem sie sich an ihren Arzt wenden können. Auf Grundlage einer Checklist erarbeitet dieser ein gemeinsames Attest zur Vorlage an den Arbeitgeber, um einen "gemeinsamen Weg" zu suchen, wie Sicherheit geschaffen werden kann.

Drei Optionen bieten sich für Risikopatienten: So können am gewohnten Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen vor einer Ansteckung getroffen werden, also etwa eigene Zimmer. Ist dies nicht möglich, soll Home-Office geprüft werden. Geht auch das nicht, bleibt die Möglichkeit einer Freistellung. Wie viele Arbeitnehmer was davon in Anspruch nehmen könnten, ist unklar. Anschober betonte, dass die Maßnahmen für die Arbeitnehmer freiwillig seien.

Von den Ausnahmeregeln für Risikogruppen in der Corona-Krise werden auch in der kritischen Infrastruktur tätige Personen profitieren. Das geht aus Angaben auf der Homepage des Sozialministeriums hervor. Zielgruppen sind etwa COPD-Patienten in fortgeschrittener Phase, Herzinsuffizienz-Patienten, sowie solche, die sich in den vergangenen sechs Monaten in einer Krebs-Therapie befunden haben.

Aufgelistet sind weiteres Patienten mit schweren chronischen Nierenerkrankungen, beispielsweise nach Transplantationen oder mit Dialyse-Notwendigkeit. Ferner als Beispiele angegeben sind Patienten mit zystischer Fibrose. Genauere Definitionen wird man erst erhalten, wenn voraussichtlich Anfang Mai das entsprechende Gesetz in Kraft tritt.

Spitäler sollen schrittweise wieder geöffnet werden

Im Zuge der ersten Lockerung der Corona-Maßnahmen diese Woche sollen nun auch die Spitäler schrittweise wieder geöffnet werden. Auch die Arztpraxen sollen langsam in einen "Normalbetrieb" übergehen, kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am 17. April bei einer Pressekonferenz an. Es werde aber "sicher noch länger keine Normalsituation in den Spitälern geben", betonte der Minister.

"Alle Krankenanstalten haben Planungsarbeiten begonnen", wie der normale Betrieb wiederhergestellt werden soll, sagte Michael Binder, der Medizinische Direktor des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) und Mitglied des Beraterstabs der Coronavirus-Taskforce. Der Prozess des Wiederhochfahrens werde "zumindest einige Wochen" benötigen. Denn die Spitäler müssen "weiterhin für Covid gerüstet" sein, aber gleichzeitig ein Programm fahren, "das möglichst einem Normalzustand entspricht", sagte Anschober.

Künftig sollen nicht mehr nur akute Operationen, sondern auch planbare wieder stattfinden. "Wir müssen Leistungen schrittweise wieder in die Krankenhäuser hineinbringen", kündigte Binder an. In verschiedenen Krankenanstalten werden bereits jetzt Operationen durchgeführt, sagte Binder. "Ich denke, es wird in den nächsten Wochen stattfinden, dass wir in Richtung eines mehr oder weniger geregelten Normalbetrieb kommen können", es werde aber von Region zu Region unterschiedlich sein, abhängig von der Versorgungsdichte und auch der epidemiologischen Umgebungssituation, betonte der KAV-Direktor.

Keine Großevents im Sommer in Österreich

Nachdem es bereits zu einer schrittweisen Öffnung der Geschäfte gekommen ist, soll auch das Kulturleben in den kommenden Wochen langsam wieder anlaufen. Konkret sollen Mitte Mai Museen und "Orte der Präsentation im künstlerisch-kulturellen Bereich" wieder öffnen können, sagte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne) am 17. April bei einer Pressekonferenz in Wien.

Ein genauer Tag für die Öffnung, die auch für Bibliotheken, Büchereien und Archive gelten wird, soll noch bekannt gegeben werden. Nicht möglich sein werden allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste oder Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert. Auch Kinos und Theater bleiben vorerst zu.

Grundsätzlich bleibe die Vorgehensweise auch im Kunst- und Kulturbereich "ein Abwägen und Abmessen", so Kogler, der gemeinsam mit Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) die weiteren Maßnahmen skizzierte. "Im Zuge des schrittweisen Aufsperrens" müsse es das Ziel sein, "die gesundheitspolitische Erfolge weiter aufrecht zu erhalten". Mitte Mai soll es weitere Klarheit für Veranstalter geben.

Alle Altersheime sollen durchgetestet werden

Risikogruppen sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben - also auch von zuhause arbeiten bzw. (wenn kein Homeoffice) möglich ist - frei gestellt werden. Letzteres gilt aber nicht für Mitarbeiter kritischer Infrastruktur.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat am 16. April eine Ausweitung der Tests auf SARS-CoV-2 angekündigt. Wie Anschober ankündigte, sollen alle Bewohner sowie alle Mitarbeiter in Pflege- und Altersheimen in Österreich getestet werden. "Da geht es insgesamt um 130.000 Menschen", sagte er während einer Pressekonferenz in Wien.

Die internationale Erfahrung zeige, "dass dieser Bereich der Bereich mit dem größten Risiko ist", meinte Anschober und verwies auf wissenschaftliche Studien. "Deswegen wollen wir hier einen wirklich zentralen Schwerpunkt realisieren, um diese nicht weniger als 918 Alten- und Pflegeheime quer durch, flächendeckend zu testen."

Eine andere Gruppe, die künftig verstärkt getestet werden soll, sind Mitarbeiter im Handel. Insgesamt solle es eine neue Teststrategie durch mehr Schwerpunkte mit zielgerichteten und schnelleren Tests geben.

Aus geplantem Digitalisierungsfonds wird Start-up-Rettungspaket

Aus dem im Mai 2019 angekündigten und bisher nicht realisierten Digitalisierungsfonds wird vorerst nun ein 150 Mio. Euro Start-up-Rettungspaket. "In einer normalen Zeit" hätte man den Digitalisierungs- und Wachstumsfonds umgesetzt, nun sei "Hilfe in der Not" notwendig, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am 16. April in Wien.

Für Infrastruktur- und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) soll das Hilfspaket "Mut machen" und "Sicherheit geben". Man werde Start-ups, "in dieser schwierigen Krise nicht allein lassen", sagte Gewessler bei dem gemeinsamen Medientermin mit Schramböck. Ein besonderes Anliegen seien ihr Jungunternehmen, die sich mit Umwelt und Klimaschutz beschäftigten. Es gehe darum, "Zukunftspotenzial in schwierigen Zeiten zu erhalten".

Um die Liquidität der österreichischen Start-ups zu sichern, will der Bund via der staatlichen Förderbank aws rund 50 Mio. Euro bereitstellen und private Investoren rund 100 Mio. Euro. Die aws verdoppelt beim COVID-19 Startup-Hilfsfonds privates Kapital in Höhe von 10.000 Euro bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse der Förderbank sind im Erfolgsfall rückzahlbar. Um Geld aus dem Hilfsfonds zu bekommen, darf das innovative Jungunternehmen aber nicht mehr als fünf Jahre alt sein.

Sportplätze und Fitnesscenter bleiben zu

Schwimmbäder bleiben bis auf weiteres geschlossen, ebenso Sportplätze und Fitnesscenter. Auch hier wird bis Ende April evaluiert.

Hotels bleiben geschlossen

Hotels bleiben im wesentlichen geschlossen.

Bundesgärten werden nach Ostern geöffnet 

Die großen Wiener Bundesgärten sind seit dem 14. April wieder offen.

Containment

Ein verpflichtender Einsatz der "Stopp Corna"-App findet sich in den Unterlagen der Regierung nicht. Allgemein heißt es, dass Verdachtsfälle möglichst rasch abgeklärt werden sollen - und zwar auch mit Hilfe "digitaler Applikationen".

Parks und Spielplätze bleiben - vorerst - offen

Die Spielplätze und Parks in Österreich dürfen trotz der Coronakrise vorerst geöffnet bleiben. "Wir werden derzeit keinen zentralen Erlass für Schließungen machen", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Donnerstag. Dies könne sich aber noch ändern. Gemeinsam mit Innenminister Karl Nehammer appellierte er dringend an die Bevölkerung, die 1-Meter-Abstandsregel einzuhalten.

  • ACHTUNG: Einzelne Gemeinden/Städte/Bundesländer können freilich strengere Regeln erlassen und damit nach eigenem Ermessen Spielplätze oder Parks schließen, betont man im Gesundheitsressort. Bitte erkundigen Sie sich daher bei ihrer Gemeinde!

Rehakliniken und Kuranstalten werden geschlossen

Jene Patienten, die einen akuten Behandlungsbedarf haben, werden aber weiter betreut - etwa Krebs- oder Schlaganfall-Patienten. Die durch die Schließung frei werdenden Ressourcen sollen für die Behandlung von leichten Corona-Fällen verwendet werden.

Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich

Nach der Einführung von Kontrollen an den Grenzen zu Italien, Schweiz, Liechtenstein und Deutschland werden auch die ungarische, slowenische, tschechische und slowakische Grenze kontrolliert. Die Kontrollen - samt Checks auf das Coronavirus - sind damit auf alle Nachbarländer ausgeweitet.

Reisewarnungen für 26 Staaten

Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus gelten derzeit Reisewarnungen für 26 Staaten: Belgien; Brasilien; Frankreich; Indien; Indonesien; Iran; Italien; Republik Korea; Niederlande; Nigeria; Pakistan; Peru; Philippinen; Portugal; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Senegal; Spanien; Südafrika; Türkei; Ukraine; USA; Vatikanstadt; Vereinigtes Königreich. Zudem gilt eine partielle Reisewarnung für die chinesische Provinz Hubei.

Alle aktuellen Reisewarnungen sind beim Außenministerium zu finden.

Soziale Kontakte, Schulen

Ein Überblick über die Ausnahme-Maßnahmen, mit denen soziale Kontakte beschränkt werden sollen, um das Coronavirus einzudämmen.

  • BESCHRÄNKTE SOZIALE KONTAKTE: Bis Ende April sind die Österreicher angehalten, daheim zu bleiben. Verlassen werden dürfen Haus oder Wohnung nur für die Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Lebensmitteleinkauf, Arzt- oder Therapiebesuch, Geldabheben und Versorgung von Tieren), Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen und Bewegung im Freien alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Bei allen Kontakten mit anderen (im Geschäft, den Öffis, am Arbeitsplatz oder beim Spazierengehen) muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Zum Spazierengehen darf man mit dem Auto etwa an den Stadtrand fahren.
  • STRAFE: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro.
  • VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen - im Sport- oder Kulturbetrieb - sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
  • FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE, SPIELPLÄTZE: Sind wie generell alle "öffentlichen Plätze der Begegnung" geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden. Für Verstöße gegen das Betretungsverbot drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
  • HOMEOFFICE: Unternehmen müssen den Arbeitnehmern, so weit es möglich ist, das Arbeiten zu Hause ermöglichen. Viele Unternehmen setzen auf streng getrennte Teams - eines im Betrieb, eines zu Hause, damit im Fall einer Infektion zumindest ein Teil der Mitarbeiter einsatzfähig ist.
  • EINKAUF/HANDEL: Bis Ostern bleiben Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.
  • GASTRONOMIE: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eisdielen und -salons, Kaffeehäuser und Konditoreien, Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind komplett geschlossen. Ausgenommen sind nur Lieferservices ohne Kundenverkehr.
  • BEHERBERGUNGSBETRIEBE/TOURISMUS: Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe werden behördlich geschlossen.
  • ÖFFENTLICHER VERKEHR: Bleibt aufrecht, ebenso Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur.
  • KURZPARKZONEN: Angesichts der Ansteckungsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln (deren Fahrer etwa durch Sperren der nahen Türen geschützt werden) haben Wien und die Landeshauptstädte die Kurzparkzonen gelockert. Parkscheine sind nicht mehr erforderlich.
  • SCHULEN: Bis Mitte Mai ist der Unterricht allen Schulen eingestellt. An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen wird Betreuung angeboten für jene Kinder, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben. Das waren am ersten Tag fünf bis sieben Prozent der Unter-14-Jährigen. Die Schüler sollen auf E-Learning umsteigen bzw. vorbereitete Übungsaufgaben bearbeiten. Neuer Stoff wird nicht durchgemacht, Schularbeiten, Tests und Prüfungen entfallen. Auch die ursprünglich noch geplante Präsentation von vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) oder Diplomarbeiten für die Matura wurde gestrichen.
  • KINDERGÄRTEN: An den Kindergärten sind die Eltern ebenfalls gebeten, die Kinder nur mehr zu bringen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt - und auch das wurde am ersten Tag nur wenig in Anspruch genommen. Der Besuch im letzten Kindergartenjahr ist nicht mehr verpflichtend.
  • HOCHSCHULEN: An den Hochschulen gibt es ebenfalls keine Präsenzveranstaltungen mehr. Die öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen haben auf Distance Learning umgestellt, vielfach findet auch kein Parteienverkehr statt. Große Bibliotheksräume sind geschlossen, Sportveranstaltungen an den Universitätssportinstituten wurden ausgesetzt. Der Forschungsbetrieb wird aber weitergeführt.
  • SONDERBETREUUNGSZEIT FÜR ELTERN: Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren - wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Wobei die Regierung ausdrücklich darauf hinweist, dass Großeltern (als Risikogruppe) keine Alternative sind. Gewährt ein Arbeitgeber die Freistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten. Beschränkt ist dies - wie die Schulschließungen - vorerst bis Ostern.

Spitäler, Ärzte

  • TELEFON-HOTLINES: Menschen, die wegen Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit vermuten, an Corona erkrankt zu sein, sollen das Haus nicht verlassen - also nicht zum Arzt oder ins Spital gehen, sondern die Telefonnummer 1450 wählen. Für allgemeinen Fragen und Sorgen rund um das Virus wurde die Infoline 0800 555 621 eingerichtet.
  • KRANKENHÄUSER: In so gut wie allen Spitäler und Pflegeheimen sind Besuche verboten - ausgenommen nur der Palliativbereich, Intensivstationen und bei Kindern, und dann beschränkt auf Einzelpersonen. Überwacht wird dies in den Wiener KAV-Krankenhäusern mit Zutrittskontrollen samt Aufnahme der Personendaten. Spitalsambulanzen sollen nur bei absoluter Notwendigkeit aufgesucht werden.
  • KRANKENBETTEN: Das Gesundheitsweisen bereitet sich auf den Anstieg von Corona-Erkrankten vor. Nicht unbedingt nötige Operationen werden verschoben, die Intensivbetten-Kapazität wird ausgebaut. In Wien wird die Messehalle in der Leopoldstadt für ein Groß-Lazarett vorbereitet. Dort stehen 880 Betten für Patienten mit einem leichten Verlauf bereit, die nicht zu Hause betreut werden können.
  • PFLEGEHEIME: In den Senioren- und Pflegeheimen gilt weitgehend ein Besuchsverbot. Teilweise - etwa in Oberösterreich - wurde auch die Aufnahme auf ein Minimum reduziert. Viele Seniorenheime, Behinderten-Wohneinrichtungen und mobile Dienste wurden auf Notbetrieb heruntergefahren. "Seniorenclubs" bleiben zu, um diese Risikogruppe zu schützen. Um die 24-Stunden-Pflege sicherzustellen, verhandelt Österreich mit Tschechien und Slowakei (die die Grenzen geschlossen haben) über Ausnahmeregelungen.
  • ÄRZTE: Patienten sind aufgefordert, nicht dringend notwendige Arztbesuche zu unterlassen. Wenn man zum Arzt geht, soll man vorher telefonisch einen Termin vereinbaren - und dann pünktlich erscheinen, damit es nicht zu großen Ansammlungen in den Wartezimmern kommt. Rezepte können telefonisch beim Arzt "bestellt" werden, dieser übermittelt es der Apotheke per Mail oder Fax - und dort kann man das Medikament entweder selbst abholen oder abholen lassen. Im Notfall bringt die Apotheke lebenswichtige Medikamente zum Patienten nach Hause. "Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder - das ist die zweite Möglichkeit - eine andere Vertrauensperson damit beauftragen", erläuterte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr. "Die dritte Möglichkeit ist, dass die Apotheke im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause bringt."

Ausland, Reisen, Wirtschaft

  • KEINE REISEN: Das Außenministerium rät Österreichern von Reisen in der ganzen Welt ab, für alle Länder gilt zumindest Stufe 4 "Hohes Sicherheitsrisiko". Im Ausland aufhältige Österreicher werden zurückgeholt.
  • REISEWARNUNGEN: Für eine Reihe von besonders unter dem Coronavirus leidenden Ländern gibt es formelle Reisewarnungen (die auch zu kostenlosen Stornierungen berechtigen) - nämlich: Frankreich, Iran, Italien , Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Südkorea, Ukraine und Vereinigtes Königreich sowie für den besonders betroffenen Teil Chinas.
  • GRENZEN DICHT: Österreich hat seine Grenze zu Italien geschlossen. Italiener dürfen nicht mehr einreisen. Italien-Rückkehrer müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. 47 kleinere Grenzübergänge sind geschlossen (darunter auch das Timmelsjoch in Tirol oder der Plöckenpass in Kärnten), jener in Thörl-Maglern ist nur noch zwischen 6 und 21 Uhr offen. Auch viele andere Länder haben ihre Grenzen geschlossen - teils mit Ausnahme für jene Menschen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Dazu zählen Tschechien, die Slowakei, Serbien und Slowenien, Dänemark. Ungarn hat angekündigt, keine Ausländer mehr ins Land zu lassen. Personenkontrollen gibt es auch an Österreichs Grenze zu Liechtenstein und der Schweiz. Deutschland lässt u.a. aus Österreich nur noch Personen mit "triftigem Reisegrund", darunter Berufspendler, einreisen. Die EU hat angekündigt, ihre Außengrenzen für 30 Tage dicht zu machen. Die USA hat ein Einreiseverbot für alle EU-Bürger verhängt.
  • FLÜGE: Der Flugverkehr wird auf ein Minimum heruntergefahren. Austrian Airlinies und Laudamotion stellen den Flugverkehr komplett ein. Es dürfen keine Züge und Flugzeuge aus Frankreich, der Schweiz und Spanien mehr nach Österreich. Dies gilt auch für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.
  • COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNGSFONDS: Zentrales Instrument zur Finanzierung der wirtschaftlichen Krisenfolgen ist der mit 38 Mrd. Euro dotierte Fonds. Finanziert werden aus dem Fonds Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung und die ausgeweitete Kurzarbeit. Um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern soll es u.a. Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Für Einpersonenunternehmen (EPU) und Familienbetriebe sind zwei eigene Härtefonds geplant, für sie soll es "Cash on the hand" geben.
  • KURZARBEIT: Die Mittel für Kurzarbeit werden massiv (von 20 Mio. auf zumindest 5 Mrd. Euro) aufgestockt. Um trotz des verordneten Stillstands vieler Unternehmen möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, konnten Unternehmen schon ab Montag ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden - das eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion vorsieht bis hin zur Variante, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab.
  • LIQUIDITÄTSHILFEN: Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.
  • HAFTUNGSÜBERNAHMEN: Die Regierung hat Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen in der Gesamthöhe von 100 Mio. Euro zugesagt - für Hotels, die wegen des Virus SARS-CoV-2 mehr als 15 Prozent an Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
  • GARANTIEN: Für KMU hat die Regierung bisher zugesagt, Garantien für Überbrückungsfinanzierungen bis zur Gesamthöhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen.

Politik, Justiz, Behörden

  • NATIONALRAT: Der Nationalrat trat trotz Coronakrise noch einmal zusammen allerdings ein wenig "verstreut": Die 183 Abgeordneten saßen nicht alle eng nebeneinander im Redoutensaal, ein Teil von ihnen nahm auf auf der Galerie und in der Präsidentenloge Platz. Das Parlament hatte eine Sonderschicht eingeschoben, um den das COVID-19 Gesetz und den Milliarden-Hilfsfonds zu beschließen. Das Gesetz ist die Grundlage für die jetzt geltenden Maßnahmen.
  • LANDTAGE: In den meisten Ländern sind die Landtagssitzungen der nächsten Wochen abgesagt, Regierungssitzungen werden teilweise per Videokonferenz abgehalten. Nur das steirische Landesparlament muss am Dienstag zusammentreten, um die Verschiebung der Wahlen am Sonntag zu ermöglichen.
  • WAHLEN: Vorarlberg und die Steiermark haben ihre am 15. bzw. 22. März angesetzten Gemeindevertretungswahlen verschoben. Es fand aber der Vorwahltag in der Steiermark statt. Die bereits laufenden Vorbereitungen für die - erst im Herbst anstehende - Wiener Wahl haben die Parteien unterbrochen.
  • POLITISCHE VERANSTALTUNGEN: Die Parteien halten keine Versammlungen mehr ab. So hat die Wiener FPÖ darauf verzichtet, ihren neuen Parteichef zu küren.
  • GERICHTE: Der Betrieb an den Gerichten ist auf ein Minimum beschränkt. Nur mehr unbedingt nötige Verhandlungen - etwa über Haftsachen - werden durchgeführt. Der Parteienverkehr ist aufs Nötigste beschränkt, auch Akteneinsicht wird - wo möglich - auf elektronischem Weg durchgeführt. Amtstage dürfen nur in dringenden Fällen mit Voranmeldung genützt werden.
  • STRAFANSTALTEN: Die Kontakt zwischen Häftlingen und Außenwelt wird weitestgehend unterbunden. Aus- und Freigänge sind gestrichen, Besuche durch Angehörige verboten. Nur in dringenden Fällen dürfen - unter weitreichenden Schutzvorkehrungen - Anwälte, Bewährugshelfer und Erwachsenenvertreter die Insassen sehen.
  • VERWALTUNG/BEHÖRDEN: Behörden und sonstige öffentliche Stellen - etwa Krankenkassen - haben den Parteienverkehr auf das Nötigste reduziert. In manchen Bundesländern sind Bürgerservicestellen oder Bezirkshauptmannschaften komplett geschlossen, die Beratung erfolgt telefonisch oder online, auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ihre Kundenservicestellen geschlossen. Die noch offenen Stellen haben ihre Öffnungszeiten teils stark gekürzt - um ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen. Die Stadt Wien oder das Arbeitsmarktservice haben die Bürger aufgerufen, Anfragen und Anliegen telefonisch oder online abzuwickeln. Viele Stellen bieten Boxen im Eingangsbereich, in die man Schriftstücke einwerfen kann.
  • KIRCHEN: Öffentliche Gottesdienste und Versammlungen aller Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ausgesetzt, auf aufschiebbare kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten wird derzeit verzichtet. Die Gotteshäuser bleiben aber für das persönliche Gebet geöffnet. Zuletzt wurde auch die römisch-katholische Bischofskonferenz abgesagt.
  • BEGRÄBNISSE UND TRAUERFEIERN: Dürfen nur mehr in engem Kreis stattfinden - in Wien gilt die Fünf-Personen-Beschränkung - und weitgehend auch nur mehr am Grab bzw. außerhalb der Kirchenräume, unter Appell an Erkrankte und die Risikogruppen, nicht teilzunehmen. Allenfalls können Trauerfeiern auf später verschoben werden, der Verstorbene wird konserviert. (APA/red.)
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