Ärger um Froschquaken
4 Min. · Servus am Abend
Ein Nachbarschaftsstreit wegen laut quakender Frösche im Teich landet vor Gericht. Nach einer Berufung entscheidet das Landesgericht: Das Quaken gilt als „Naturwirken“.
Ein Nachbarschaftsstreit wegen laut quakender Frösche im Teich landet vor Gericht. Nach einer Berufung entscheidet das Landesgericht: Das Quaken gilt als „Naturwirken“.