FFP2-Masken ab 25. Jänner als neuer Standard: Die wichtigsten Details

18. Jan.
Bonnet, Clothing, Hat

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Mit Montag, 25. Jänner wird die FFP2-Maske zum neuen Standard gegen die Übertragung des Coronavirus.

Ab 25. Jänner ist das Tragen eines "Filtering Face Piece" der Schutzklasse 2 im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die bisherigen Stoffmasken haben dann in ihrer derzeitigen Form zumindest teilweise ausgedient. Die FFP2-Maske soll dann zum Selbstkostenpreis in Supermärkten erhältlich sein.

Einkommensschwache sollen FFP2-Masken gratis erhalten

Derzeit verhandelt der Handel noch über den Preis. Ebenso gilt es noch auf die diesbezügliche Verordnung und die daraus resultierenden Kontrollen zu warten. Einkommensschwache sollen die bald nötigen Masken laut Angaben der Bundesregierung gratis erhalten.

Die Verteilung dieser Masken soll in den kommenden Tagen im Gesundheitsministerium geklärt werden. Vorreiter für die Ausweitung der Maskenpflicht war das deutsche Bundesland Bayern. Dort gilt diese seit Montag, 18. Jänner.

Feuchtigkeit senkt Schutzwirkung der FFP2-Maske

Auch für die FFP2-Maske gilt, dass sie maximal drei bis vier Stunden getragen werden soll. Denn mit zunehmender Durchfeuchtung sinkt die Schutzwirkung. Einen 100-prozentigen Schutz vor infektiösen Aerosolen bietet auch diese Version nicht. Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres sprach sich vergangene Woche für die Ausweitung auf FFP2-Masken aus. Die korrekte Handhabe könne der Bevölkerung beispielsweise per Video näher gebracht werden. Im Gegensatz zum Beginn der Pandemie sei auch die Versorgung ausreichend.

Besser schützen soll die FFP2-Maske vor Aerosolen. Das ist die Bezeichnung für ein Gemisch aus Luft mit festen oder flüssigen Partikeln einer Größe von 0,001 und mehreren 100 Mikrometern. Diese verteilen sich mit Luftströmungen relativ schnell, und auch über größere Distanzen. Speziell kleine Aerosolpartikel können dabei sehr lange in der Luft und damit auch in Räumen verbleiben.

Die Unterschiede zwischen FFP1, FFP2 und FFP3

FFP-Masken werden in drei Kategorien eingeteilt - 1 bis 3. Ursprünglich sind sie aus dem Handwerk zum Schutz gegen Staub oder andere giftige Stoffe bekannt. Die unterschiedliche Bezeichnung geht darauf zurück, wie viele Aerosole die Masken filtern können. FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent und FFP3-Masken mindestens 99 Prozent der Testaerosole filtern.

Die höchste Klasse ist laut Gesundheitsministerium für Gesundheitsberufe während aerosol-verursachender Tätigkeiten (Absaugen, Intubieren etc.) empfohlen, wie auch für Zahnärzte bei Tätigkeiten mit Aerosol-Produktion. Weil der Filter einer FFP3-Maske sehr dicht ist, wird das Atmen damit schwer, die Maske kann daher nur für kurze Zeiträume getragen werden.

Corona-Maske "CPA" teilweise als Alternative

Eine österreichische "Spezialität" ist die auf der Webseite des Gesundheitsministerium angeführte "Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA)". Sie werden adäquat zu den FFP2-Masken geprüft und getragen.

Diese müssen jedoch nicht das komplette Prüfverfahren der ÖNORM EN 149 durchlaufen. Sie können laut Ministerium aber ebenfalls für die Pflege und Betreuung von infektiösen Patienten und Covid-19-Verdachtsfällen verwendet werden, sofern nicht aerosol-produzierende Tätigkeiten ausgeübt werden.

Bisher nur für Testverweigerer bestimmter Berufsgruppen und beim Skifahren verpflichtend

FFP2-Masken waren bereits in der neuen Teststrategie der Bundesregierung vorgesehen. Denn bei den wöchentlichen Tests gewisser Berufsgruppen - unter anderen Lehrer und Lagerarbeiter - galt dort die Auflage für Testverweigerer, die höherwertige FFP2-Maske statt dem üblichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Seit 24. Dezember ist die Maske bereits Pflicht beim Besuch von Skigebieten im Bereich geschlossener Gondeln und den dazugehörigen überdachten "Anstehzonen". Zudem gilt, dass eine FFP2-Maske bei Pflege und Betreuung von infektiösen Patienten und bei Covid-19-Verdachtsfällen empfohlen ist. Auch beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen und von vulnerable Bevölkerungsgruppen sollte sie getragen werden.

Masken mit Ventil, durch das die verbrauchte Atemluft wieder ausgeblasen wird, sind indes tabu. Sie schützen nur den Träger und sind laut Ministerium daher nur Gesundheitsberufen im Umgang mit infektiösen Patienten oder Bewohnern vorbehalten. (APA/Red.)

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