Maskenpflicht endet in mehreren Bereichen am 15. Juni

29. Mai
Person, Human, Shopping Cart

Download von www.picturedesk.com am 29.05.2020 (14:37).
02.04.2020, Andritz, Graz, AUT, Coronavirus in Österreich, Im Bild eine Frau mit Schutzmaske beim Einkauf in einem Supermarkt. Ab Montag 06.04.2020 ist das Tragen von Masken in Supermärkten verpflichtend // A woman is shopping in a supermarket with a facemask, in Graz, Austria on 2020/04/02. EXPA Pictures © 2020, PhotoCredit: EXPA/ Erwin Scheriau – 20200402_PD3508 – Rechteinfo: Rights Managed (RM)

Ein Ende der Maskenpflicht ist zumindest teilweise in Sicht. Die Bundesregierung verkündete am Freitag, in welchen Bereichen der Mund-Nasen-Schutz ab Mitte Juni nicht mehr verpflichtend ist.

Wegen den geringen Zahlen an Coronavirus-Neuinfektionen in Österreich gab die Bundesregierung bekannt, dass unter anderem in folgenden Bereichen ab 15. Juni keine Maskenpflicht mehr besteht:

  • Schulen
  • Handel
  • Konsumenten in Gastronomie und Tourismus

In manchen Bereichen bleibt Maskenpflicht

In folgenden Bereichen besteht auch nach dem 15. Juni eine Maskenpflicht:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Gesundheitsbereich inklusive Apotheken
  • Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel bei Friseuren und Mitarbeitern der Gastronomie

Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte: "Wir empfehlen dringend, den Mund-Nasen-Schutz überall dort nachwievor zu verwenden, (...) wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann".

Sperrstunde in der Gastronomie wird ausgeweitet

Außerdem verkündete die Bundesregierung, dass die Sperrstunde in der Gastronomie ab 15. Juni auf 1:00 Uhr ausgeweitet wird. Bis dahin gilt die verpflichtende Sperrstunde um 23:00 Uhr.

Verschlechtere sich die Corona-Situation wieder, werde unabdingbar sein, "regional wieder Maßnahmen zu steigern", so Kurz. Und: "Wenn es über Regionen hinausgeht, wird es notwendig, national darauf zu reagieren."

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