Mehr Besucher bei Outdoor-Veranstaltungen zugelassen

25. Mai
Person, Human, Tuba

Download von www.picturedesk.com am 25.05.2020 (15:49).
Standkonzert der Musikkapelle Laufen auf dem Rupertusplatz.in der Stimmung der einbrechenden Nacht.Rupertiwinkel – Bayern – 20190718_PD13825

Bei Outdoor-Veranstaltungen sind schon früher mehr Besucher erlaubt, für alle Veranstaltungen gelten Abstandsregeln. Der Gesundheitsminister und die Kulturstaatssekretärin präsentierten Details.

"Für Outdoor-Veranstaltungen können wir schon jetzt mehr Publikum ermöglichen", kündigte die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer an. Im Freien sind anders als bisher geplant ab 1. Juli bis zu 500 Gäste, ab 1. August sogar 750 Besucher und mit einem Sicherheitskonzept 1.250 Besucher zugelassen. "Da ist schon allerhand möglich", kommentierte Mayer. Sie präsentierte mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Kultur-Bereich.

Zahlen für Outdoor-Veranstaltungen gelten nur mit zugewiesenen Sitzplätzen

Die Besucher-Höchstzahlen würden sich bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen immer nur auf die Besucher beziehen und kein Personal oder keine Künstler umfassen. Zugleich gelten diese nur für Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen - ansonsten ist eine Obergrenze von 100 Personen festgelegt.

"Mir ist klar, dass das strenge Auflagen sind, aber es ist einleuchtend, dass stehende Veranstaltungen schwerer kontrollierbar sind als jene mit fixen Sitzplätzen", so die Kulturstaatssekretärin.

Nur neben Personen aus dem eigenen Haushalt sitzen

"Ein Meter Abstand gilt nach wie vor als Grundregel", unterstrich Mayer in der Pressekonferenz. Sollten die Sitze diesen in einem Haus nicht hergeben, müsse der seitliche Sitz freibleiben - die ventilierte Sitzverteilung in Form eines Schachbrettmusters werde damit möglich. Zugleich könne man unter bestimmten Umständen im Veranstaltungsbereich ab kommendem Freitag aber auch abweichen vom Sicherheitsabstand.

"Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen nebeneinander sitzen", so Mayer. Hier orientiere man sich an den Regeln zur Gastronomie, die in der Freizeitgestaltung ohnedies oft zusammengehörten. So sollen auch Pausen und Pausenbüfetts bei Veranstaltungen möglich sein.

Mayer ergänzte: "Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Das sei selbstredend nicht der Idealzustand für das Kulturleben, aber: "Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinander sitzenden Gästen ohne Maske." (APA/Red.)

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