BP-Wahl 2016: FPÖ scheitert mit Schadenersatzklage nun auch vor Oberstem Gerichtshof

25. Mai
Schadenersatzklage der FPÖ vom OGH abgewiesen

Download von www.picturedesk.com am 25.05.2020 (15:46).
ABD0003_20161103 – WIEN – ÖSTERREICH: Wahlplakate der Präsidentschaftskandidaten Alexander van der Bellen und Norbert Hofer (R.) am Mittwoch, 2. November 2016, in Wien. Am 4. Dezember 2016 finden Bundespräsidentschaftswahlen in Österreich statt. – FOTO: APA/ROBERT JAEGER – 20161102_PD10333

Nach dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und dem Oberlandesgericht Wien hat auch der Oberste Gerichtshof die Schadenersatzklage der FPÖ anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2016 abgeschmettert.

Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ist nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Die Kosten der Revisionsbeantragung in Höhe von knapp 9.000 Euro muss die FPÖ als klagende Partei nun selbst tragen. Zuvor hatten bereits das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als erste Instanz und das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht die Klage abgewiesen. FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer brachte die Causa schließlich vor den OGH.

Wie aber der OGH in seiner nun veröffentlichten Entscheidung begründet, sei durch die Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes und Art 60 B-VG (Wahl des Bundespräsidenten) kein "gesetzlich intendierter Schutz von Spendern" erkennbar. Die Bestimmungen zielten vielmehr darauf ab, den Wählerwillen zu schützen sowie die "Umsetzung der Wahlgrundsätze der freien und geheimen Wahl" sicherzustellen. Ein Schutz politischer Parteien oder anderer Spender sei daraus aber nicht abzuleiten. Zudem komme politischen Parteien im Zusammenhang mit der Finanzierung von Werbemaßnahmen bei einer Bundespräsidentenwahl keine andere Stellung zu als sonstigen Unterstützern und Spendern.

Kein Schutz der Parteien vor "unnötigen Ausgaben"

Auch das Oberlandesgericht Wien hatte ähnlich wie der OGH die Abweisung der FPÖ-Klage unter anderem damit begründet, dass die rechtlichen Vorschriften für die Bundespräsidentenwahl nicht dazu dienen, die Parteien vor unnötigen Ausgaben zu schützen. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien hatten von der Republik 3,4 Mio. Euro Schadenersatz gefordert. Nach Ansicht der Freiheitlichen war für die Aufhebung und die Verschiebung jeweils schuldhaftes Fehlverhalten von Bundesorganen bei Durchführung bzw. Vorbereitung der Wahlgänge die Ursache gewesen.

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 kam es zu gleich mehreren Pannen: Wegen schwerer Formalfehler bei der Auszählung der Stimmen musste die vom früheren Grünen-Chef Alexander Van der Bellen knapp gewonnene Stichwahl wiederholt werden - und zwar nach einer erfolgreichen Anfechtung durch die FPÖ. Schließlich wurde auch der Termin für die Wahlwiederholung von 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben, weil fehlerhafte Wahlkartenkuverts im Umlauf waren. Die Wahlwiederholung gewann Van der Bellen schließlich klar gegen den FP-Kandidaten Norbert Hofer. (APA/Red.)

Empfohlene Videos