Doping: Freispruch für Wurm bei Betrug, schuldig bei Falschaussage

15. Jan.
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Foto: GEPA Pictures / Daniel Goetzhaber

Das Urteil im Doping-Prozess gegen Ex-Skilangläufer Harald Wurm ist gefallen: Der Tiroler muss eine Geldstrafe zahlen, die Hälfte davon bedingt - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der frühere Skilangläufer Harald Wurm ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 36-jährige Tiroler aber wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage. Wurm muss eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 15 Euro - also insgesamt 4.500 Euro - bezahlen. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger meldeten Berufung an. Dem Olympia- und WM-Teilnehmer war vorgeworfen worden, zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben. So soll er veranlasst haben, dass dem Arzt ein Spezial-Kühlschrank geliefert wird. S. wurde am Freitag nahezu zeitgleich in München zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.

Wurm hatte sich nicht schuldig bekannt

Wurm hatte sich zu Prozessbeginn in Innsbruck nicht schuldig bekannt. Stattdessen erklärte er, mit der "Kühlschrank-Sache" nichts zu tun zu haben. Auch der als Zeuge geladene ehemalige Zimmerkollege von Wurm, Johannes Dürr, der den Kühlschrank gekauft und bei Wurm untergestellt hatte, hatte die Aussagen Wurms bekräftigt. Die Richterin sah bezüglich des Spezial-Kühlschranks die subjektive Tatseite letztendlich nicht erfüllt, weshalb ein Freispruch erfolgte. "Ich glaube nicht, dass Sie den Vorsatz hatten, Mark S. zu unterstützen. Die Sache wurde Ihnen einfach zu heiß und Sie wollten den Kühlschrank loswerden", meinte die Richterin.

Beim Anklagepunkt der falschen Beweisaussage wurde der 36-Jährige jedoch schuldig gesprochen. Wurm hatte unter anderem angegeben, Mark S. nicht zu kennen und niemals das Blutdoping-Mittel EPO bekommen zu haben. Zudem wollte er sich nicht daran erinnern, dass Dürr ihn zu Mark S. vermittelt haben soll. Auch bezüglich eines ehemaligen Trainers soll er falsch ausgesagt haben. "Dass Sie sich an so wenig erinnern können, ist für mich nicht glaubwürdig", meinte die Richterin dazu. Es sei für ihn sicherlich schwer erträglich gewesen, dass die ganze Geschichte wieder aufkoche. "Sie hatten das Ganze für sich schon abgeschlossen. Aber es nützt nichts, als Zeuge muss man trotzdem die Wahrheit sagen", betonte die Richterin.

Richterin zweifelt an Glaubwürdigkeit

Das Gesetz sehe bei falscher Beweisaussage eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Eine Freiheitsstrafe sei bei ihm aber nicht nötig, meinte die Richterin zu Wurm. Die Geldstrafe sei schuld- und tatangemessen. Und weil er zuvor noch niemals verurteilt worden war, könne die Hälfte davon bedingt nachgesehen werden.

Der ehemalige Langläufer war bereits im Jahr 2016 wegen Dopings vor Gericht gestanden. Damals wurde ihm eine Diversion angeboten, die Wurm auch annahm. Er hatte sich geständig gezeigt, verbotene Substanzen genommen zu haben, Blutdoping jedoch bestritten. Der Verdacht gegen den Tiroler hatte wegen einer Hausdurchsuchung bei ihm im August 2015 bestanden, bei der belastendes Material gefunden worden war. Der Spezial-Kühlschrank war damals übrigens auch schon in seiner Garage. Die Beamten hätten das Gerät laut dem Verteidiger bei der Hausdurchsuchung zwar bemerkt, aber nicht beanstandet. (APA/red.)

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