Fußball-Gewerkschaft: „Kurzarbeit verweigern, kann teuer werden“

19. März
Gernot Zirngast Vereinigung der Fußballer

VIENNA,AUSTRIA,09.OCT.14 – SOCCER – Ligareform jetzt, panel discussion of the VdF, Vereinigung der Fussballer. Image shows Gernot Zirngast (VdF). Photo: GEPA pictures/ Mario Kneisl

Vereinigung der Fußballer rät Spielern zu Kurzarbeit. Ohne Annahme dieser, könnte es zu einem Worst-Case-Szenario kommen.

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie dürfte die Kurzarbeit in der österreichischen Fußball-Bundesliga Einzug halten. Obwohl das Modell mit Einkommensverlusten verbunden sein kann, rät Gernot Zirngast, Vorsitzender der Vereinigung der Fußballer (VdF), den Profis zu diesem Schritt - auch um ihrem Arbeitgeber existenzielle Probleme zu ersparen.

"Jeder muss für sich entscheiden"

Zirngast sagte zur APA: "Wir haben den Spielern klar gesagt, es ist ihr höchstpersönlicher Bereich. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er tut. Aber grundsätzlich empfehlen wir es und bewerten es positiv, dass Spieler ihren Verein in einer so schwierigen Phase unterstützen."

Der Steirer wies darauf hin, dass ein Verein mit jedem Spieler einzeln das Kurzarbeitsmodell ausverhandeln muss und dass dieses Agreement anschließend noch der Zustimmung der VdF bedarf.

Außerdem sind die Clubs auf das Entgegenkommen der Kicker angewiesen, die aufgrund ihrer befristeten und unkündbaren Verträge nicht zur Umstellung auf Kurzarbeit zwangsverpflichtet werden können.

"Es hängt vom Goodwill der Spieler ab. Wir haben auch vollstes Verständnis dafür, dass Spieler, deren Vertrag am 31. Mai 2020 endet, kein Interesse an Kurzarbeit haben", erklärte Zirngast.

Das Worst-Case-Szenario

Sollten sich Profis durchwegs der Kurzarbeit verweigern, könnte sie dies auf längere Sicht teuer zu stehen kommen. "Das Worst-Case-Szenario ist, dass es ein Verein nicht übersteht und er Insolvenz anmelden muss", warnte der VdF-Funktionär. In diesem Fall wären die finanziellen Einbußen für die Kicker wohl ungleich höher.

Die Kurzarbeit würde maximal drei Monate laufen und sofort ausgesetzt werden, wenn der Spielbetrieb früher startet.

Kurzarbeitshilfe des AMS

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS sieht bei bis zu 1.700 Euro Nettoeinkommen ein Entgelt von 90 Prozent des bisherigen Gehalts vor, bei bis zu 2.685 Euro sind es 85 Prozent und ab 2.686 Euro sind es 80 Prozent.

Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber ausschließlich die entstandenen Kosten für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (5.370 Euro Brutto). Sonderprämien wie etwa jene für Punkte oder eine Anzahl von Einsätzen fallen durch die Aussetzung des Spielbetriebs weg und werden auch durch die Kurzarbeitsbeihilfe nicht refundiert.

Kurzarbeit auch für Trainer

Die Möglichkeit, Kurzarbeit anzunehmen, gibt es im österreichischen Sport nur für in den höchsten beiden Ligen engagierte Fußballer. Auch Mitglieder des Trainerstabs können auf freiwilliger Basis in die Kurzarbeit wechseln und sind, sofern sie befristete Verträge besitzen, ebenfalls unkündbar und nicht dazu gezwungen.

(APA/RED)

Empfohlene Videos