Fußball: Infantino in Erklärungsnot – Strafverfahren gegen FIFA-Boss

30. Juli
KAZAN,RUSSIA,25.NOV.16 - SOCCER - FIFA World Cup 2018, preview. Image shows Gianni Infantino (FIFA). Photo: GEPA pictures/ Sputnik/ Maksim Bogodvid - ATTENTION - COPYRIGHT FOR AUSTRIAN CLIENTS ONLY

Foto: GEPA Pictures / Sputnik / Maksim Bogodvid

Es geht offenbar um dubiose Treffen zwischen Infantino und dem Schweizer Bundesanwalt Lauber - damals fanden Ermittlungen wegen der WM-Vergaben 2018 und 2022 statt.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um geheime Treffen zwischen ihm und Bundesanwalt Michael Lauber, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft jetzt in Bern mitteilte. Angeklagt wird auch ein ebenfalls bei den Treffen anwesender Oberstaatsanwalt.

Die geheimen Treffen fanden 2016 und 2017 statt, während die Bundesanwaltschaft wegen Korruption gegen die FIFA ermittelte. Bei den Ermittlungen geht es unter anderem um die Vergaben der Fußball-WM 2018 an Russland und 2022 an Katar.

FIFA-Boss Infantino erneut unter Druck

Damit gerät Infantino gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl als FIFA-Präsident weiter in Erklärungsnot. Anfang Juni hatte der Weltverband sämtliche Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurückgewiesen. Infantino "hat sicherlich nichts falsch gemacht, indem er Herrn Lauber getroffen hat. Es ist kein Vergehen, den Bundesanwalt zu treffen und solche Treffen sind nicht ungewöhnlich. Gianni Infantinos Motivation war, den Schweizer Behörden jegliche Unterstützung anzubieten", hieß es damals.

Auch gegen Lauber soll nun ein Strafverfahren eröffnet werden. Er ist aber noch bis Ende Jänner 2021 im Amt und deshalb vor Strafverfolgung geschützt. Deshalb beantragte der eigens eingesetzte außerordentliche Staatsanwalt beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität.

Staatsanwalt sieht Anzeichen für strafbares Verhalten

"Er (der außerordentliche Staatsanwalt) kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem FIFA-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen", heißt es in der Mitteilung der Aufsichtsbehörde. Dabei gehe es um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen.

Lauber hatte seinen Rücktritt eingereicht, nachdem die Aufsichtsbehörde ihn wegen der Treffen bereits gerügt und ihm eine Verletzung seiner Amtspflichten und unwahre Aussagen vorgeworfen hatte. Er wies die Anschuldigungen zurück. (APA/red.)

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