ÖEHV: Präsidium ist nun handlungsfähig

15. Juli
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Foto: (C) ÖEHV/Facebook

Das Führungsgremium des ÖEHV hat sich statuenmäßig konstituiert. Urteil um Wahlanfechtung steht noch aus.

Das neu gewählte Präsidium des Österreichischen Eishockey-Verbandes (ÖEHV) hat in der Auseinandersetzung um die Anfechtung seiner Wahl festgehalten, vollständig handlungsfähig zu sein.

Das Führungsgremium um Präsident Klaus Hartmann hat sich am 7. Juli statutenmäßig konstituiert. Die von einigen Clubs angestrengte Wahlanfechtung schränkt die Handlungsfähigkeit nicht ein, so der ÖEHV.

Erst ein etwaiges Urteil des mit der Anfechtung befassten Schiedsgerichtes kann geltende Beschlüsse beseitigen. Dementsprechend sind derzeit "sowohl das Präsidium als auch das neu gewählte Schiedsgericht voll in Funktion und handlungsfähig".

Hartmann setzte sich bei der Generalversammlung Ende Juni gegen den damaligen Amtsinhaber Gernot Mittendorfer durch. Im Zuge der konstituierenden Präsidiumssitzung am 7. Juli wurden "sehr konstruktive und zukunftsweisende Gespräche mit allen Mitarbeitern - Geschäftsführer Christian Hartl ausgenommen, der jegliche Kooperation verweigerte und die Sitzung eigenmächtig und unaufgefordert verlassen hat - geführt", hieß es weiter.

Der langjährige ÖEHV-Mitarbeiter Hartl wurde daraufhin gekündigt. (APA/Red)

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