Schock-Urteil: Andrea Iannone für vier Jahre gesperrt

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Im Berufungsprozess um den Doping-Vorwurf gegen Andrea Iannone ist ein Urteil gefallen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Höchststrafe verhängt: Die Sperre des Italieners wurde auf vier Jahre verlängert.
Damit entsprach das Gericht dem von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geforderten Höchstmaß. Sie war gegen die ursprünglich auf 18 Monate angesetzte Strafe ebenfalls in Berufung gegangen und bekam nun Recht.
Die Sperrfrist gilt rückwirkend, beginnend am 17. Dezember 2019, als die erste Sperre ausgesprochen wurde. Sie verbietet es Andrea Iannone, an sämtlichen Rennveranstaltungen des Motorradweltverbandes FIM teilzunehmen. Außerdem werden alle Wettbewerbsergebnisse, die er ab dem 1. November 2019 bis zum Beginn der Suspendierung eingefahren hat, rückwirkend aberkannt.
Andrea Iannone: Doping-Kontrolle in Sepang 2019
Der MotoGP-Pilot hatte sich am 3. November 2019 im Rahmen des Grands Prix von Malaysia in Sepang einer Doping-Kontrolle unterziehen müssen. Dabei wurde das anabole Steroid Drostanolon nachgewiesen, was die besagte 18-monatige Sperre nach sich zog.
Andrea Iannone machte seinerseits geltend, dass die Quelle der verbotenen Substanz verunreinigtes Fleisch sei, das er vor dem WM-Lauf in Sepang zu sich genommen hatte. Er plädierte mit seinem Anwalt Antonio De Rensis auf einen Freispruch.
Die WADA hingegen beantragte die Verhängung einer vierjährigen Sperre mit der Begründung, dass Andrea Iannone nicht in der erforderlichen Weise nachgewiesen habe, dass die Herkunft der verbotenen Substanz aus einer Fleischkontamination resultierte. Dieser Sichtweise stimmten die Richter des CAS nun zu.
Die Begründung
In der Begründung heißt es: "Das CAS-Panel stellte fest, dass Iannone es versäumte, weder die genaue Art des Fleisches, das er konsumiert hatte, noch die Herkunft dieses Fleisches nachzuweisen. Darüber hinaus stellte das Gremium fest, dass weder Iannone noch seine Experten in der Lage waren, konkret nachzuweisen, dass es in Malaysia ein Problem der Fleischkontamination durch Drostanolon gab."
Und weiter: "Iannone verließ das Gremium im Wesentlichen mit Beteuerungen seiner Unschuld, seiner sauberen Akte und seinem angeblich fehlenden Anreiz zum Doping. Faktoren, die nicht ausreichten (...)."
Weil Andrea Iannone also nicht einwandfrei nachweisen konnte, dass die Aufnahme der verbotenen Substanz nicht vorsätzlich geschah, gilt er als Athlet, "der einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat". Im Falle eines unbeabsichtigten Verstoßes hätte die Sperrfrist maximal zwei Jahre betragen.