Video von Doping-Razzia: Polizist verurteilt

3. Apr.
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SEEFELD,AUSTRIA,27.FEB.19 – NORDIC SKIING, CROSS COUNTRY SKIING – FIS Nordic World Ski Championships, 15km classic, men. Image shows a anti-doping signing. Photo: GEPA pictures/ Christopher Kelemen

Jener Polizist, der ein Video von der Doping-Razzia in Seefeld weitergegeben haben soll, wurde am Landesgericht Innsbruck verurteilt.

Ein bei der Anti-Doping-Razzia in Seefeld involvierter Polizist, der ein Video weitergegeben haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4.760 Euro verurteilt worden. Zudem muss er 500 Euro Teilschmerzensgeld an den Langläufer Max Hauke leisten, der auf dem Video beim Eigenblutdoping zu sehen war. Der wenige Sekunden dauernden Film wurde von den Medien verbreitet. Hauke hatte die Blutinfusion noch im Arm und wurde im Zuge des Einsatzes offenbar auf frischer Tat ertappt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte dem Beamten aus Ostösterreich vorgeworfen, das Video an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben, aus der es dann weiter veröffentlicht worden sei. Der Polizist war beim Einsatz unterstützend tätig.

Bekannte sich schuldig

Der Polizist hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. "Ich bedaure zutiefst, was ich getan habe. Es ist für mich selbst nicht entschuldbar", meint der Angeklagte. Er habe in der Euphorie nach dem Einsatz seinen Kollegen zeigen wollen, was ihnen gelungen sei. In der WhatsApp-Gruppe befanden sich laut Aussagen des Beschuldigten ausschließlich Polizeikollegen, die jedoch allesamt nicht an dem Einsatz in Seefeld beteiligt waren. "Ich habe mich dazu hinreißen lassen. Ich möchte mich bei dem Athleten entschuldigen", fügte der Beamte hinzu.

Sein Verteidiger, der von einer "großen Dummheit und Unüberlegtheit" sprach, hatte zuvor eine Diversion beantragt, die jedoch vom Richter abgelehnt wurde. Der Verteidiger betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass bereits vor der Veröffentlichung des Videos alle Details und Fakten, die auf dem Video zu sehen sind, ohnehin bereits bekannt waren. "Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist dadurch nicht so gravierend", meinte der Rechtsanwalt.

"Zu gravierend"

Gänzlich anders sah dies der Staatsanwalt. Er sprach sich aus generalpräventiven Gründen gegen eine Diversion aus. "Die Tat und die Folgeerscheinungen waren dafür einfach zu gravierend", sagte der öffentliche Ankläger. Zudem habe das Video den höchstpersönlichen Lebensbereich des Langläufers betroffen. "Und das hat in der Öffentlichkeit nichts verloren", betonte der Staatsanwalt.

Hasspostings und Beschimpfungen

"Durch die Tat wurde die komplette Existenz eines Menschen vernichtet", meinte der als Privatbeteiligtenvertreter ebenfalls anwesende Anwalt Haukes. Sein Mandant sei nach der Veröffentlichung des Videos mit Hasspostings und Beschimpfungen aus aller Welt konfrontiert gewesen. "So eine Demütigung wünscht man niemandem", fügte der Rechtsanwalt hinzu. (APA)

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